Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 06: Anlage 1.2/4 zu DIN EN 1991-1-7 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-7/NA
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 06: Anlage 1.2/4 zu DIN EN 1991-1-7 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-7/NA
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 06: Anlage 1.2/4 zu DIN EN 1991-1-7 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-7/NA
Anlage 1.2/4
Zu DIN EN 1991-1-7 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-7/NA
Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:
1.
Zu Abschnitt 4.4:
Ergänzend gilt für die Anpralllasten aus dem Anprall von Gabelstaplern bei Regalen, die nicht gleichzeitig die tragende Gebäudekonstruktion sind:
An den für den Lastfall „Gabelstapleranprall“ maßgebenden Stützen an der Gangseite ist in 0,4 m Höhe eine Horizontallast von 2,5 kN in Gangquerrichtung und von 1,25 kN in Ganglängsrichtung anzusetzen. Für die Bemessung der Stützen sind die Lasten nicht gleichzeitig, sondern in jeder Richtung getrennt anzusetzen.
2.
Die informativen Anhänge sind von der Einführung ausgenommen.