Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 26: Anlage 2.3/7 Zu DIN 4213
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 26: Anlage 2.3/7 Zu DIN 4213
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 26: Anlage 2.3/7 Zu DIN 4213
Anlage 2.3/7
Zu DIN 4213
Bei Anwendung der technischen Regeln ist Folgendes zu beachten:
1.
Bauprodukte nach DIN EN 1520:2003-07 dürfen nur für nicht tragende oder untergeordnete Bauteile ohne Bedeutung für die Bauwerkstragfähigkeit verwendet werden. Für die Bemessung tragender Bauteile nach Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 1.6.25, gelten die „Technische Regeln für vorgefertigte bewehrte tragende Bauteile aus haufwerksporigem Leichtbeton, Fassung Dezember 2004“1.
2.
Zu Abschnitt 4.3
DIN EN 206-1 entfällt.
3.
Zu Abschnitt 8.1
Gleichung (11) wird wie folgt ersetzt:
NRd = fck Aco / γc
Dabei ist:
Aco die Belastungsfläche
Gleichung (12) entfällt.
Absatz (2) wird wie folgt ersetzt:
(2) Die im Lasteinleitungsbereich entstehenden Querzugkräfte sind durch Bewehrung aufzunehmen.
4.
Zu den Abschnitten 8.2.1 bis 8.2.3
Die Verwendbarkeit von einbetonierten Verbindungs- und Verankerungsmitteln unter Berücksichtigung der örtlichen Lasteinleitung ist nachzuweisen, z.B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
5.
Anhang A, Bild A. 1
In der Legende ist bei 7 LAC-Beton zu streichen. Stützen aus LAC-Beton dürfen nicht für die Aussteifung eines Systems herangezogen werden.
Fußnoten
1)
Veröffentlicht in den DIBt-Mitteilungen, Heft 3/2005, S. 98