Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 27: Anlage 2.3/8 Zur Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 27: Anlage 2.3/8 Zur Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 27: Anlage 2.3/8 Zur Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
Anlage 2.3/8
Zur Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
1.
Bauaufsichtlich ist die Anwendung der technischen Regel nur für Instandsetzungen von Betonbauteilen, bei denen die Standsicherheit gefährdet ist, gefordert.
2.
Die 2. Berichtigung der DAfStb-Richtlinie – Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen – Teil 2, Ausgabe Dezember 2005 ist zu berücksichtigen.
3.
Vergussmörtel und Vergussbetone nach der „DAfStb-Richtlinie Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel Ausgabe Juni 2006“ dürfen bei Instandsetzungsmaßnahmen gemäß dem Anwendungsbereich nach dieser Richtlinie (einschl. Berichtigung) verwendet werden.