Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 82: Anlage 6.2/1 zur Asbest-Richtlinie
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 82: Anlage 6.2/1 zur Asbest-Richtlinie
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 82: Anlage 6.2/1 zur Asbest-Richtlinie
Anlage 6.2/1
Zur Asbest-Richtlinie
Bei Anwendung der technischen Regel ist zu beachten:
1.
Eine Erfolgskontrolle der Sanierung nach Abschnitt 4.3 durch Messungen der Konzentration von Asbestfasern in der Raumluft nach Abschnitt 5 ist nicht erforderlich bei Sanierungsverfahren, die nach dieser Richtlinie keiner Abschottung des Arbeitsbereiches bedürfen.
2.
Abschnitt 4.3.3 „Beschichten (Methode 2)“ ist nicht anzuwenden.