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Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen - Handlungshilfe - - Anlage 01: Aufgabenverteilung zwischen Dienststelle und BEB - Verwaltung der Dienst-Kfz -

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:01.04.2004
Fassung vom:01.04.2004
Gültig ab:01.04.2004
Gültig bis:09.07.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen - Handlungshilfe - - Anlage 01: Aufgabenverteilung zwischen Dienststelle und BEB - Verwaltung der Dienst-Kfz -

Anhang 1

Aufgabenverteilung zwischen Dienststelle und BEB
- Verwaltung der Dienst-Kfz -

-
Zulassen von Fahrzeugen
BEB/ENO als Halter
-
Einholen von evtl. Ausnahmegenehmigungen
Beantragung beim Amt für Straßen u. Verkehr durch die Dienststelle
-
Verfolgen von Garantie- und Kulanzleistungen
Durch die BEB/ENO
-
Unfallsachbearbeitung, Abwicklung von Unfällen (z. B. Verhandlungen mit Versicherungen, Sachverständigen, Polizei und Rechtsanwälten bei Schadeninanspruchnahme):
BEB/ENO, sowie die Regressstelle innerhalb der Rechtsabteilung der Dienststelle
-
Bergen von liegengebliebenen Fahrzeugen nach Unfällen und technischen Defekten
Bergungsfirma wird von dem Fahrzeugverantwortlichen der Dienststelle beauftragt
-
Veranlassen von Reparaturen
Durch den Fahrzeugverantwortlichen der Dienststelle
-
Überwachung von gesetzlichen Fristen (TÜV, Sonderuntersuchungen):
Die Überwachung erfolgt durch den Fahrzeugverantwortlichen der Dienststelle
-
Überwachung des technisch wirtschaftlichen Einsatzes (Reparaturkosten, Kraftstoffverbrauch)
Erfolgt durch die Dienststelle
-
Führen der Kfz-Akte
Erfolgt bei der Dienststelle
-
Abmelden und Verwertung stillgelegter Fahrzeuge
Durch die BEB/ENO. Erlöse aus der Verwertung erhält die Dienststelle


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