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Zulassen von Fahrzeugen
BEB/ENO als Halter
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Einholen von evtl. Ausnahmegenehmigungen
Beantragung beim Amt für Straßen u. Verkehr durch die Dienststelle
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Verfolgen von Garantie- und Kulanzleistungen
Durch die BEB/ENO
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Unfallsachbearbeitung, Abwicklung von Unfällen (z. B. Verhandlungen mit Versicherungen, Sachverständigen, Polizei und Rechtsanwälten bei Schadeninanspruchnahme):
BEB/ENO, sowie die Regressstelle innerhalb der Rechtsabteilung der Dienststelle
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Bergen von liegengebliebenen Fahrzeugen nach Unfällen und technischen Defekten
Bergungsfirma wird von dem Fahrzeugverantwortlichen der Dienststelle beauftragt
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Veranlassen von Reparaturen
Durch den Fahrzeugverantwortlichen der Dienststelle
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Überwachung von gesetzlichen Fristen (TÜV, Sonderuntersuchungen):
Die Überwachung erfolgt durch den Fahrzeugverantwortlichen der Dienststelle
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Überwachung des technisch wirtschaftlichen Einsatzes (Reparaturkosten, Kraftstoffverbrauch)
Erfolgt durch die Dienststelle
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Führen der Kfz-Akte
Erfolgt bei der Dienststelle
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Abmelden und Verwertung stillgelegter Fahrzeuge
Durch die BEB/ENO. Erlöse aus der Verwertung erhält die Dienststelle