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Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen - Handlungshilfe - - Anlage 03a: Ordnungsgemäße Fahrtenbuchführung

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
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Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:01.04.2004
Fassung vom:04.06.2014
Gültig ab:10.07.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen - Handlungshilfe - - Anlage 03a: Ordnungsgemäße Fahrtenbuchführung

Anhang 3a

Ordnungsgemäße Fahrtenbuchführung

Die Fahrtenbücher sind gemäß R 8.1 (9) der Lohnsteuerrichtlinien eindeutig, nachvollziehbar, unveränderbar, vollständig und aktuell in einem geschlossenen Buch zu führen. Dienstlich und privat zurückgelegte Strecken sind gesondert auszuweisen. Verwendete Abkürzungen sind als Legende auszuweisen. Für dienstliche Fahrten sind mindestens die folgenden Angaben erforderlich:

Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit (Dienstgang, Dienstreise)
Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute
Reisezweck

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Dienststätte) genügt ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch (z.B. Wo – Di; Di – Wo). Ist die Wohnung oder die Dienststätte Ausgangs- und/oder Endpunkt einer Dienstreise oder eines Dienstgangs, handelt es sich um Dienstfahrten. Es sollte jeweils erkennbar sein, ob diese Fahrten mit Fahrer (m.F.) oder ohne Fahrer (o.F.) durchgeführt wurden.

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben.

Beispiel:

Datum

Beginn der
Fahrt

Ende der
Fahrt

Fahrten von/nach

Reisezweck

dienstliche
km

private
km

private
km




Reiseroute






km-Stand

km-Stand




ohne
Fahrer

mit
Fahrer

14.3.2014

1.500

1.507

Wo – Di




7

14.3.2014

1.507

1.907

Di – Berlin
Landesvertretung

Sitzung

400



15.3.2014

1.907

2.307

B-LVertr – Wo

Sitzung

400



16.3.2014

2.307

2.314

Wo – Di




7

16.3.2014

2.314

2.321

Di – Wo




7

17.3.2014

2.321

2.621

Wo – Hamburg

Privat


300




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