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Benutzungsbedingungen für den Heimtierfriedhof der Stadt Bremerhaven - Anlage: Anlage zu Nummer 1 Absatz 2 der Benutzungsbedingungen für den Heimtierfriedhof der Stadt Bremerhaven

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:25.04.2013
Fassung vom:25.04.2013
Gültig ab:29.05.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7/12
Benutzungsbedingungen für den Heimtierfriedhof der Stadt Bremerhaven - Anlage: Anlage zu Nummer 1 Absatz 2 der Benutzungsbedingungen für den Heimtierfriedhof der Stadt Bremerhaven

Anlage zu Nummer 1 Absatz 2
der Benutzungsbedingungen für den Heimtierfriedhof der Stadt Bremerhaven

Auf dem Heimtierfriedhof zugelassene Tierarten sind insbesondere:

1.
Hunde
2.
Katzen
3.
Ziervögel/Papageien
4.
(Zwerg-)Kaninchen (die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen)
5.
Meerschweinchen
6.
Hamster
7.
Mäuse
8.
Ratten
9.
Wüstenrennmäuse
10.
Frettchen
11.
Chinchillas
12.
Degus
13.
Streifenhörnchen
14.
Gerbils
15.
Schildkröten


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