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Anlage 1 zu 5/5
Entgeltsätze
für die Sporthallen der Stadt Bremerhaven
a) | Training und Lehrgänge: | je Stunde 0,45 bis 2,70 € je nach Hallengröße |
b) | Punktspiele, Jugend- und | kostenlos |
c) | Nutzungen, die nicht unter a) | 10 % der Bruttoeinnahmen, mind. jedoch 30,00 € für 3 Stunden 10,00 € für jede weitere angefangene Stunde |
d) | Benutzung von Stühlen | je Stuhl 0,10 € |
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat am 08.10.2008 die Vergütungssätze beschlossen. Sie gelten ab 01.01.2009.