- 1.1
Sporthallen
Für Vereine und Verbände, die dem Landessportbund Bremen oder dem Stadtjugendring Bremerhaven angeschlossen sind:
- 1.1.1
für Training, Punktspiele, Lehrgänge, Jugend- und Sportveranstaltungen, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird,
ab 01.01.2009 je Stunde:
2,70 Euro für die Spielhalle,
0,90 Euro für die Gymnastikhalle;
- 1.1.2
für sportliche Nutzungen, die nicht unter 1.1.1 aufgeführt sind:
10 % der Bruttoeinnahmen, mindestens jedoch 30,00 Euro für 3 Stunden
10,00 Euro für jede weitere angefangene Stunde
- 1.2
Auswärtige Sportorganisationen haben die unter 1.1.2 aufgeführten Entgelte mit einem Aufschlag von 100 % zu zahlen.
- 1.3
Für sonstige Organisationen (keine Sportvereine) erhöhen sich die unter 1.1.2 aufgeführten Entgelte um 200 %, sofern der Magistrat bei der von ihm zu genehmigenden sportfremden Nutzung keine andere Entschädigung festsetzt.
- 2.
Krafttrainingsräume
Das Entgelt für die Nutzung eines Raumes beträgt je angefangene Stunde 15,60 Euro.
- 3.
Außenanlagen
Veranstaltungen mit Zuschauern bei Benutzung durch Lizenzspielermannschaften 10 % der Bruttoeinnahme (als Bruttoeinnahme gelten Eintrittsgelder etc., ferner Erlöse aus Fernseh- oder Rundfunkübertragungen sowie Entgelte aus Werbung). Damit sind zugleich die Leistungen gemäß Ziffer 4 abgegolten. Die Einnahmen sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
In begründeten Einzelfällen kann der Magistrat der Stadt Bremerhaven von diesen Regelsätzen abweichen.
Die Nutzungen der Außenanlagen für den Amateursportbereich ist vorbehaltlich der Leistungen nach Ziffer 4 kostenlos.
- 4.
Bei Nutzung durch den Amateursport sind die folgenden vom OSC für die Bewirtschaftung der Sportanlage zu tragenden Kosten zu erstatten.
- 4.1
Tonübertragungsanlage / Pressekabine
Benutzung auf Antrag gegen Übernahme der vom OSC zu tragenden Strom- und Reinigungskosten in Höhe von 12,60 Euro bis zu 3 Stunden. Für jede weitere Stunde sind Stromkosten von 1,35 Euro zu erstatten.
- 4.2
Umkleideräume, Duschanlagen einschl. Toilettenbenutzung und anteilige Flurreinigung
Je Umkleideraum für Reinigung, Wasser, Kanalbenutzung, Strom, Heizung
bis zu 3 Stunden | 24,00 Euro |
ganztägig | 30,50 Euro |
- 4.3
Besuchertoiletten für die Außenanlagen
Für Wasserverbrauch sind bei dreistündiger Öffnung einer für weibliche und männliche Besucher bereitzustellenden Einheit der unter der Sitz- und Stehtribüne angeordneten Toiletten 7 m³ zuzüglich Nebenabgaben zu zahlen.
Außerdem wird für die anschließende Reinigung einer solchen Toiletteneinheit ein Entgelt von 28,60 Euro erhoben, sofern diese Dienstleistung vom jeweiligen Veranstalter nicht selbst übernommen wird.
- 4.4
Trainings-Flutlichtanlage