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Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 01: Asbest

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:30.06.2009
Fassung vom:30.06.2009
Gültig ab:30.06.2009
Gültig bis:01.07.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 01: Asbest

Anlage 1

ASBEST

Für die Verwendung von Asbest, asbesthaltigen Materialien gelten folgende Regelungen:

Richtlinien für die Bewertung und Sanierung schwachgebundener Asbestprodukte in Gebäuden

Fassung Januar 1996
Brem.ABl. Nr.120 vom 12. Dezember 2001


Zur Asbestsanierung siehe auch: Einführung von technischen Regeln als technische Baubestimmungen; Brem.Abl. Nr.86 vom 25. August 2008



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