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  • Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und § 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) - Anlage 2: Muster für die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz (EStG)

Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und § 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) - Anlage 2: Muster für die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz (EStG)

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Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
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Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:20.02.2017
Fassung vom:20.02.2017
Gültig ab:01.03.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 165 BBauG, § 177 BBauG, § 6 BauGBMaßnG, § 7 BauGBMaßnG, § 7h EStG, § 10f EStG, § 11a EStG, § 53 StBauFG
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und § 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) - Anlage 2: Muster für die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz (EStG)

Anlage 2 zu den Bescheinigungsrichtlinien

Muster für die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz (EStG)

Anlagen

Pläne zur Rückgabe

Rechnungsaufstellung

Originalrechnungen (Schlussrechnungen)

Sehr geehrte

(Die Bescheinigungsbehörde) bestätigt, dass das Gebäude (der Gebäudeteil, der ein selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut ist, die Eigentumswohnung oder die im Teileigentum stehenden Räume)

(Genaue Adresse des Objekts, bei Gebäudeteilen zusätzlich genaue Beschreibung:)






in einem durch Sanierungssatzung vom .................. förmlich festgelegten Sanierungsgebiet belegen ist.


in einem durch


-

am .............. rechtsverbindlich gewordene Rechtsverordnung der Landesregierung nach § 53 StBauFG oder

-

gemeindliche Satzung nach §§ 6 und 7 BauGB-MaßnahmenG vom ..............

-

gemeindliche Satzung nach § 165 Abs. 6 BauGB


förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen ist.

An dem Gebäude sind durchgeführt worden:


Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB


Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB


Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhaltenswert ist.

Der Durchführung der Maßnahme lag zugrunde:


Modernisierungsgebot vom ..................


Instandsetzungsgebot vom .................


eine Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde vom ......................

Die hieran in der Zeit vom .... bis .... durchgeführten Maßnahmen (konkrete Bezeichnung/Beschreibung der Baumaßnahme) haben zu Aufwendungen von ........€ einschließlich             /ohne Umsatzsteuer geführt.

Die Aufwendungen sind in dem anliegenden Verzeichnis der Kosten, das Bestandteil dieser Bescheinigung ist, gekennzeichnet. Die Kosten sind durch die Originalrechnungen nachgewiesen worden. Die Baumaßnahmen wurden vor Beginn mit der Gemeinde abgestimmt.

Die Bescheinigung ist nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung. Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen, insbesondere die Abziehbarkeit der Aufwendungen als Betriebsausgaben, als Werbungskosten oder wie Sonderausgaben und die Zugehörigkeit der Aufwendungen zu den Anschaffungskosten im Sinne des § 7h Absatz 1 Satz 3 EStG oder zu den Herstellungskosten, zum Erhaltungsaufwand oder zu den nicht abziehbaren Kosten.


Zu den bescheinigten Aufwendungen gehören Gemeinkosten, Funktionsträgergebühren und/oder Gewinnaufschläge des Bauträgers, die Grunderwerbsteuer sowie weitere Anschaffungsnebenkosten. Begünstigt ist nur der Anteil, der nach den Feststellungen der Finanzbehörden zu den Anschaffungskosten im Sinne des § 7h Absatz 1 Satz 3 EStG oder den Herstellungskosten gehört, die auf die begünstigten Baumaßnahmen entfallen.


Zusätzlich gehören zu den begünstigten Aufwendungen, Gemeinkosten, Funktionsträgergebühren, Gewinnaufschläge des Bauträgers, die Grunderwerbsteuer sowie weitere Anschaffungsnebenkosten. Davon ist jedoch nur der Anteil begünstigt, der nach den Feststellungen des Finanzamtes zu den Anschaffungskosten i. S. d. § 7h Absatz 1 Satz 3 EStG oder den Herstellungskosten gehört, die auf die begünstigte Baumaßnahmen entfallen.

Für die durchgeführte Baumaßnahme ________________________(konkrete Baumaßnahme/Beschreibung der Maßnahme) wurden aus öffentlichen Mitteln


Zuschüsse von insgesamt € _______ gewährt, davon wurden


bewilligt € ________ am ________, ausgezahlt € ________ am ________


bewilligt € ________ am ________, ausgezahlt € ________ am ________


keine Zuschüsse gewährt.

Werden solche Zuschüsse nach Ausstellung der Bescheinigung bewilligt, wird diese entsprechend geändert und der Finanzbehörde Mitteilung hiervon gemacht. Im Übrigen bleibt der Empfänger verpflichtet, für die Maßnahme vereinnahmte oder bewilligte Zuschüsse aus öffentlicher Kasse in seiner Steuererklärung der Finanzbehörde anzugeben, da sie zu einer Minderung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen führen.


Es liegt eine Nutzungserweiterung oder Umnutzung vor.


Aus folgenden Gründen ist sie ausnahmsweise förderfähig (vgl. Tz. 3.2. der Bescheinigungsrichtlinien):



Ergänzende Bemerkungen:

Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei der Finanzbehörde (und ist gebührenpflichtig).

Rechnung und Überweisungsformular liegen bei.

-Rechtsbehelfsbelehrung-

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



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