Anlage 7: Gemeinsame Servicestellen
Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an. Die Beratung und Unterstützung umfasst insbesondere,
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1.
über Leistungsvoraussetzungen, Leistungen der Rehabilitationsträger, besondere Hilfen im Arbeitsleben sowie über die Verwaltungsabläufe zu informieren,
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2.
bei der Klärung des Rehabilitationsbedarfs, bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe, bei der Inanspruchnahme eines persönlichen Budgets und der besonderen Hilfen im Arbeitsleben sowie bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten zu helfen,
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3.
zu klären, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, auf klare und sachdienliche Anträge hinzuwirken und sie an den zuständigen Rehabilitationsträger weiterzuleiten,
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4.
bei einem Rehabilitationsbedarf, der voraussichtlich ein Gutachten erfordert, den zuständigen Rehabilitationsträger darüber zu informieren,
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5.
die Entscheidung des zuständigen Rehabilitationsträgers in Fällen, in denen die Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe offenkundig ist, so umfassend vorzubereiten, dass dieser unverzüglich entscheiden kann,
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6.
bis zur Entscheidung oder Leistung des Rehabilitationsträgers den behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen unterstützend zu begleiten,
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7.
bei den Rehabilitationsträgern auf zeitnahe Entscheidungen und Leistungen hinzuwirken und
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8.
zwischen mehreren Rehabilitationsträgern und Beteiligten auch während der Leistungserbringung zu koordinieren und zu vermitteln.
Die Beratung umfasst unter Beteiligung der Integrationsämter auch die Klärung eines Hilfebedarfs nach Teil 2 des SGB IX. Die Pflegekassen werden bei drohender oder bestehender Pflegebedürftigkeit an der Beratung und Unterstützung durch die gemeinsamen Servicestellen beteiligt. Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Selbsthilfegruppen werden mit Einverständnis der behinderten Menschen an der Beratung beteiligt.
Die Gemeinsamen Servicestellen im Land Bremen sind:
Träger: Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Bgm.-Martin-Danandt-Platz 13 27568 Bremerhaven Tel. 0471 94753-0 Fax 0471 94753-27 e-Mail-Adresse: silke.felgenhauer@drv-oldenburg-bremen.de |
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Träger: Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Domshof 18 – 20 28195 Bremen Tel. 0421 3652-0 Fax 0421 3652-190 e-Mail-Adresse: service.in.bremen@drv-bund.de |
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Träger: AOK Bremen und Bremerhaven Bgm.-Smidt-Straße 95 28195 Bremen
Tel. 0421 1761479 Fax 0421 17611520 e-Mail-Adresse: guenther.borgmann@hb.aok.de
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Träger: Handelskrankenkasse Martinistraße 24 28195 Bremen Tel. 0421 3655-0 Fax 0421 3655-210 e-Mail-Adresse: info@hkk.de |
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Träger: IKK Gesund Plus Bremen und Bremerhaven Konrad-Adenauer-Allee 42 28323 Bremen Tel. 0421 49986-0 Fax 0421 49986-77 e-Mail-Adresse: info@bremen.ikk.de |
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Träger: BKK firmus Gottlieb-Daimler-Straße 11 28237 Bremen Tel. 0421 6434-452 Fax 0421 6434-451 e-Mail-Adresse: ulrike@bkk-firmus.de |