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Dienstanweisung Nr. 249 Herausgabe von Dienstanweisungen (Aufgabenbereich: 01 - Organisation/Allgemeines) - Anlage: Muster Dienstanweisung

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:12.06.2012
Fassung vom:12.06.2012
Gültig ab:12.06.2012
Gültig bis:30.06.2017  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Dienstanweisung Nr. 249 Herausgabe von Dienstanweisungen (Aufgabenbereich: 01 - Organisation/Allgemeines) - Anlage: Muster Dienstanweisung

Anlage:

Muster Dienstanweisung

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, den1

SV-UZ

16722


2

Verteiler:3

a) Fachbereiche, Abteilungen, Referate und Stabsstellen in der senatorischen Behörde Umwelt, Bau und Verkehr

nachrichtlich:

b) S, SV-BV

c) Ämter und Betriebe des Ressorts

d) dem Ressort zugeordnete Gesellschaften

e) Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal (MiP)

Dienstanweisung Nr.4

(Aufgabenbereich:5 –)

6

1.
Vorbemerkungen
Soweit diese Dienstanweisung auf natürliche Personen Bezug nimmt, gilt sie für weibliche und männliche Personen.
2.
(Gliederung und weiterer Text der Dienstanweisung)
3.
Inkrafttreten
Diese Dienstanweisung tritt am in Kraft; sie tritt mit Ablauf des außer Kraft.

Staatsrätin

– Gabriele Friderich –

Anlage/n:

Fußnoten

1)

 [Amtl. Anm.:] Datum

2)

 [Amtl. Anm.:] Telefonnummer(n) und Name des Verfassers

3)

 [Amtl. Anm.:] Adressat/Adressatenkreis, ggf. entsprechend anpassen.

4)

 [Amtl. Anm.:] Vergabe durch die Stabstelle Innenrevision (OKZ 1-01)

5)

 [Amtl. Anm.:] Zuordnung des Regelungsinhaltes entsprechend dem Aufgabenbereich:

01 – Organisation, Allgemeines

08 – Bauwirtschaft und -technik

02 – Personalwesen

09 – Hochbau

03 – Finanzwesen

10 – Tiefbau

04 – Geodatenmanagement

11 – Wohnungswesen

05 – Recht (soweit nicht anderen Aufgabenbereichen zugeordnet)

12 – Umwelt, Klima

06 – Planung und Bau

13 – Verkehr

07 – Bauordnung

6)

 [Amtl. Anm.:] Überschrift, die den Inhalt der Dienstanweisung kenntlich macht



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