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Anlage
Zeichnungsrichtlinie
gemäß § 6 Absatz 3 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige
Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG)
Übersicht der Vollmachten (Unterschriftenkompetenzen)
Art/Höhe des | Unterschrift links | Unterschrift rechts |
Verträge, die den Wirtschaftsplan | Betriebsleitung | Bereichsleitung |
Arbeitsverträge | Betriebsleitung | |
Vertrags- | Betriebsleitung | Bereichsleitung |
Vertrags- | Bereichsleitung | Referatsleitung |
Vertrags- | Referatsleitung | |
Vertrags- |
Beauftragte/r: Sachbearbeiter mit der schriftlich erteilten Befugnis „Sachlich und rechnerisch richtig“ zu zeichnen.
Beauftragte/r: Sachbearbeiter mit der schriftlich erteilten Befugnis „Sachlich und rechnerisch richtig“ zu zeichnen.
Beauftragte/r: Sachbearbeiter mit der schriftlich erteilten Befugnis „Sachlich und rechnerisch richtig“ zu zeichnen.
Beauftragte/r: Sachbearbeiter mit der schriftlich erteilten Befugnis „Sachlich und rechnerisch richtig“ zu zeichnen.