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Dienstanweisung zur Regelung des Zeichnungsrechtes und des Schriftverkehrs im Umweltbetrieb Bremen - Anlage: Übersicht der Vollmachten (Unterschriftenkompetenzen) - Zeichnungsrichtlinie

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:08.10.2015
Fassung vom:08.10.2015
Gültig ab:01.11.2015
Gültig bis:30.11.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 6 BremSVG
Dienstanweisung zur Regelung des Zeichnungsrechtes und des Schriftverkehrs im Umweltbetrieb Bremen - Anlage: Übersicht der Vollmachten (Unterschriftenkompetenzen) - Zeichnungsrichtlinie

Anlage

Zeichnungsrichtlinie

gemäß § 6 Absatz 3 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG)

Übersicht der Vollmachten (Unterschriftenkompetenzen)

Art/Höhe des

Vertrages/Auftrages

Unterschrift links

Unterschrift rechts

Verträge, die den Wirtschaftsplan

außerplanmäßig belasten,


Verträge mit Trägern öffentlicher Belange

Betriebsleitung

Bereichsleitung

Arbeitsverträge

Betriebsleitung

Leitung Personal/ Beauftragte/r* des Referates Personal

Vertrags-/Auftragswert


> 50 000 €

Betriebsleitung

Bereichsleitung

Vertrags-/Auftragswert


≤ 50 000 €

Bereichsleitung

Referatsleitung

Vertrags-/Auftragswert


≤ 5 000 €

Referatsleitung

Beauftragte/r*

Vertrags-/Auftragswert


≤ 500 €

Beauftragte/r*

Beauftragte/r*

* Beauftragte/r: Sachbearbeiter mit der schriftlich erteilten Befugnis „Sachlich und rechnerisch richtig“ zu zeichnen.



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