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Anlage 2 - Zentrale und dienststellenbezogene Auswertungen des Krankenstands
Zentrale Auswertungen
Im Rahmen des jährlichen Personalcontrollingberichtes werden folgende Auswertungen auf zentraler Ebene (Gesamtpersonalkörper) vorgenommen:
In Verbindung mit der Krankheitsquote und Geschlecht:
Die o.g. Auswertungen werden auch für die nachstehend aufgeführten Personalgruppen erfolgen: Verwaltung, Lehrer, Polizei, Feuerwehr, Justizpersonal, Gerichte, Strafvollzug, Erziehungs-/Betreuungspersonal, technisches Personal, Steuerpersonal, Raumpflege sowie sonstige Personalgruppen.
Dienststellen-/Schulbezogene Auswertungen
Folgende Auswertungen sind jährlich und dienststellen-/schulbezogen möglich, wenn die Dienststelle/Schule mindestens 100 Beschäftigte umfasst. Eine Auswertung ist auch zulässig, wenn der Wert von 100 nicht um mehr als 10 % unterschritten wird.
Bezeichnung | Einheit |
Krankentage je Beschäftigten - gesamt | Tag |
Krankentage je Beschäftigten - Erkrankungen bis drei Tage | Tag |
Krankentage je Beschäftigten - Erkrankungen 4 bis 42 Tage | Tag |
Krankentage je Beschäftigten - Langzeiterkrankungen | Tag |
Krankentage je Beschäftigten - Kuren, Reha | Tag |
Krankheitsquote je Arbeitstag gesamt | Prozent |
Für Dienststellen/Schulen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 100 und 50 ist die Krankheitsquote im Jahrescontrolling ausgewiesen. Diese Darstellung erfolgt darüber hinaus auch für den Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen.
Es ist zulässig, kleinere und inhaltlich zusammenpassende Dienststellen zusammenzufassen und unter den genannten Voraussetzungen darzustellen.
Darüber hinaus ist im Bereich Schulen eine spezifische Auswertung nach Schulstufen und/oder nach den fünf Schulbezirken unter den genannten Bedingungen möglich.
Alle Auswertungen erfolgen immer geschlechtsspezifisch. Darüber hinaus wird mitgeteilt, welche Dienststellen ein Programm zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement entsprechend dieser Dienstvereinbarung durchführen.
Die Daten werden halbjährlich jeweils im Rahmen einer Jahresauswertung aktualisiert und dienststellenbezogen im Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal (MiP) dargestellt.
Für alle Auswertungen gilt, dass ein Ausgabewert nur dann berechnet wird, sofern die Anzahl der für die Berechnung zu berücksichtigenden Personen bei mindestens sechs liegt. Ist dies nicht der Fall, wird für die entsprechende Kategorie „k.A.“ (keine Angabe möglich) ausgegeben. Damit wird eine Reidentifizierung von Beschäftigten ausgeschlossen.