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Handlungshilfe zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Anlage zur "Vereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX" - Anlage 10: Anlage 7 - Gemeinsame Servicestellen

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:23.06.2009
Fassung vom:23.06.2009
Gültig ab:16.07.2009
Gültig bis:12.10.2011  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
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Handlungshilfe zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Anlage zur "Vereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX" - Anlage 10: Anlage 7 - Gemeinsame Servicestellen

Anlage 7: Gemeinsame Servicestellen

Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an. Die Beratung und Unterstützung umfasst insbesondere,

1.
über Leistungsvoraussetzungen, Leistungen der Rehabilitationsträger, besondere Hilfen im Arbeitsleben sowie über die Verwaltungsabläufe zu informieren,
2.
bei der Klärung des Rehabilitationsbedarfs, bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe, bei der Inanspruchnahme eines persönlichen Budgets und der besonderen Hilfen im Arbeitsleben sowie bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten zu helfen,
3.
zu klären, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, auf klare und sachdienliche Anträge hinzuwirken und sie an den zuständigen Rehabilitationsträger weiterzuleiten,
4.
bei einem Rehabilitationsbedarf, der voraussichtlich ein Gutachten erfordert, den zuständigen Rehabilitationsträger darüber zu informieren,
5.
die Entscheidung des zuständigen Rehabilitationsträgers in Fällen, in denen die Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe offenkundig ist, so umfassend vorzubereiten, dass dieser unverzüglich entscheiden kann,
6.
bis zur Entscheidung oder Leistung des Rehabilitationsträgers den behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen unterstützend zu begleiten,
7.
bei den Rehabilitationsträgern auf zeitnahe Entscheidungen und Leistungen hinzuwirken und
8.
zwischen mehreren Rehabilitationsträgern und Beteiligten auch während der Leistungserbringung zu koordinieren und zu vermitteln.

Die Beratung umfasst unter Beteiligung der Integrationsämter auch die Klärung eines Hilfebedarfs nach Teil 2 des SGB IX. Die Pflegekassen werden bei drohender oder bestehender Pflegebedürftigkeit an der Beratung und Unterstützung durch die gemeinsamen Servicestellen beteiligt. Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Selbsthilfegruppen werden mit Einverständnis der behinderten Menschen an der Beratung beteiligt.

Die Gemeinsamen Servicestellen im Land Bremen sind:

Träger: Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

Bgm.-Martin-Danandt-Platz 13
27568 Bremerhaven
Tel. 0471 94753-0
Fax 0471 94753-27
e-Mail-Adresse:
silke.felgenhauer@drv-oldenburg-bremen.de

Träger: Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

Domshof 18-20
28195 Bremen
Tel. 0421 3652-0
Fax 0421 3652-190
e-Mail-Adresse: service.in.bremen@drv-bund.de

Träger: AOK Bremen und Bremerhaven

Bgm.-Smidt-Straße 95
28195 Bremen
Tel. 0421 1761479
Fax 0421 17611520
e-Mail-Adresse: guenther.borgmann@hb.aok.de

Träger: Handelskrankenkasse

Martinistraße 24
28195 Bremen
Tel. 0421 3655-0
Fax 0421 3655-210
e-Mail-Adresse: info@hkk.de

Träger: IKK Gesund Plus Bremen und Bremerhaven

Konrad-Adenauer-Allee 42
28323 Bremen
Tel. 0421 49986-0
Fax 0421 49986-77
e-Mail-Adresse: info@bremen.ikk.de

Träger: BKK firmus

Gottlieb-Daimler-Straße 11
28237 Bremen
Tel. 0421 6434-452
Fax 0421 6434-451
e-Mail-Adresse: ulrike@bkk-firmus.de



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