Sie sind hier:
  • Jahresabschluss der Bremer Volkshochschule - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2014 - Anlage 03: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2014

Jahresabschluss der Bremer Volkshochschule - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2014 - Anlage 03: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2014

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Kultur
Erlassdatum:04.11.2015
Fassung vom:04.11.2015
Gültig ab:05.01.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 30 BremSVG, § 33 BremSVG, § 317 HGB
Jahresabschluss der Bremer Volkshochschule - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2014 - Anlage 03: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2014

Anlage 3

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 33 BremSVG für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust- rechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Bremer Volkshochschule, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buch- führung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den Vor- schriften des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinde (BremSVG), nach denen bezüglich Buchführung und Jahresabschluss die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und für den Lagebericht die ergänzenden Vorschriften des § 30 BremSVG anzuwenden sind, liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Dar- stellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs- mäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigen- betriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- systems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesent- lichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamt- darstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Eigenbetriebs und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Bremen, 5. Juni 2015

Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Prof. Dr. Dietrich Grashoff Frank Schuckenbrock Wirtschaftsprüfer   Wirtschaftsprüfer



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.