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Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes "Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)", Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2017 - Anlage 3: Abschließender Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 2017

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:07.11.2018
Fassung vom:07.11.2018
Gültig ab:08.11.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 317 HGB, § 328 HGB, § 26 LHO
Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes "Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)", Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2017 - Anlage 3: Abschließender Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 2017

Anlage 3

Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 (Anlage 4) des Betriebes für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT), Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Abs. 1 LHO, Bremerhaven, den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß Anlage 6 erteilt, der hier wiedergegeben wird:

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Betriebes für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT), Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven, Bremerhaven, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften der Richtlinien für Betriebe nach § 26 Abs. 1 LHO der Stadt Bremerhaven liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Wirtschaftsbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Wirtschaftsbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften der Richtlinien für Betriebe nach § 26 Abs. 1 LHO der Stadt Bremerhaven und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Wirtschaftsbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß.“

Schlussbemerkung:

Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Oyten, 16. Mai 2018

EPG Treuhand Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ralf Hegewald
Wirtschaftsprüfer

Malte Ehrichs
Wirtschaftsprüfer



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