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Anlage 3
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 29. Mai 2015 dem als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss des „Rettungsdienst Bremerhaven", Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO, Bremerhaven, zum 31. Dezember 2014 und dem als Anlage IV beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser Stelle wiedergegeben wird:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den "Rettungsdienst Bremerhaven", Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des „Rettungsdienst Bremerhaven", Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Einzelregelungen zum Betrieb des Wirtschaftsbetriebes „Rettungsdienst Bremerhaven" liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbe-ziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Dar-stellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord-nungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahres-abschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Einzelregelungen zum Betrieb des Wirtschaftsbetriebes „Rettungsdienst Bremerhaven" und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Bremerhaven, 29. Mai 2015
HANSEATISCHE
TREUHAND Klauß & Kerber
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kerber Wirtschaftsprüfer | Klauß vereidigter Buchprüfer |