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Konzept für die rechtsverbindliche und vertrauliche Zugangseröffnung der Freien Hansestadt Bremen - Anlage 02: Beschreibung der Basiskomponente EGVP

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:29.08.2008
Fassung vom:29.08.2008
Gültig ab:29.08.2008
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Konzept für die rechtsverbindliche und vertrauliche Zugangseröffnung der Freien Hansestadt Bremen - Anlage 02: Beschreibung der Basiskomponente EGVP

Anlage 2:

Beschreibung der Basiskomponente EGVP

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach in Bremen (EGVP)

Beschreibungen des Dienstes:

Das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) ist ein Programm, mit dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden (Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Institutionen, Kolleginnen und Kollegen in anderen Verwaltungen) rechtsverbindlich und sicher (vertraulich, verschlüsselt, tatsächlich zugestellt) Nachrichten austauschen können. Es funktioniert im Prinzip wie E-Mail. Im Gegensatz zur herkömmlichen E-Mail werden die Nachrichten jedoch signiert und verschlüsselt. Für jede Nachricht werden überdies Protokollinformationen angelegt, über die auch die Versendung und Zustellung kontrolliert werden können.

Die EGVP-Nachrichten werden über das in Bremen für den sicheren Nachrichtenaustausch vorgeschriebene OSCI-Transport-Protokoll versendet.

Einsatzbereiche des Dienstes:

Das EGVP kann überall dort eingesetzt werden, wo rechtsverbindlich und sicher (vertraulich, verschlüsselt, tatsächlich zugestellt) kommuniziert werden soll und deshalb eine Nachrichtenversendung über E-Mail nicht in Frage kommt. Das ist grundsätzlich bei sensiblen Anwendungsbereichen der Fall, also insbesondere wenn persönliche Daten übertragen oder die Identifikation und Berechtigung der Kommunikationsteilnehmerinnen und -teilnehmer überprüft werden soll. Ein weiterer Anwendungsbereich ergibt sich überall dort, wo die Zustellung und der Empfang sichergestellt werden muss.

Das EGVP soll auch dafür eingesetzt werden, um auf Amtsseite elektronische Formulare der Bürger/innen, Unternehmen und Institutionen entgegenzunehmen.

Grundsätzlich soll das EGVP flächendeckend in Bremen eingesetzt werden. Damit ist es möglich, alle Kommunikation, für die E-Mail nicht ausreichend ist, mit Hilfe nur EINES Programmes zu erledigen. Außerdem kann so der elektronische Zugang nach § 3a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetz auf einfache Art und Weise eröffnet werden.

Zielgruppen für die Nutzung des Dienstes:

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sichere Nachrichten elektronisch versenden müssen oder wollen.

Mindestens ist der Einsatz in den Poststellen der Dienststellen vorgesehen. Dort können ggf. Formatkonvertierungen, notfalls während einer Übergangszeit auch der Ausdruck, vorgenommen werden.

Das EGVP wird von den „Kundinnen“ und „Kunden“ der öffentlichen Verwaltung eingesetzt, mit denen die öffentliche Verwaltung sicher und vertraulich kommunizieren muss.

Weiterentwicklung des Dienstes und Schnittstellen zu anderen Diensten:

Das EGVP in seiner heutigen Form wurde im Auftrag der Justizverwaltung entwickelt und ist für den Einsatz im elektronischen Rechtsverkehr optimiert. So ist das Nachrichtenfenster um justizspezifische Elemente angereichert worden, und über das Adressbuch des EGVP lassen sich zunächst nur Gerichte finden.

Doch das Konzept des EGVP beinhaltet mit Absicht den Einsatz auch in der allgemeinen Verwaltung – daher das „V“ im EGVP. Analog des Vorgehens in der Justiz ist es dafür erforderlich, dass in einer bundesweiten Kooperation ein gemeinsamer Standard für das Nachrichtenfenster und die entsprechende Erweiterung des Adressbuches um alle öffentlichen Verwaltungsstellen betrieben wird. Bremen unterstützt aktiv diese Bemühungen um Vereinheitlichung.

Einschlägige Bemühungen dazu erfolgen im Lenkungsausschuss Governikus des KoopA ADV und im Lenkungskreis EGVP. Der Lenkungsausschuss Governikus wird von Bremen geleitet. In ihm entscheiden die Anwender von Governikus, die auf die Produktplanung Einfluss nehmen wollen, auch über die Fortentwicklung von Govello, das diesen Anwendern ebenfalls zur Verfügung steht. Bremen ist überdies Gast im Lenkungsausschuss Virtuelle Poststelle des Bundes, um so die gemeinsame Abstimmung bei der Fortentwicklung zu gewährleisten.

Der Lenkungskreis EGVP hat im Winter 2006 (auf Antrag Bremens) beschlossen, das EGVP so zu ergänzen, dass auch die Anforderungen der allgemeinen Verwaltung berücksichtigt werden. Ab Spätsommer 2008 kann das EGVP deshalb in der allgemeinen Verwaltung genutzt werden.

Das EGVP bedingt den Einsatz von Governikus Eine Verknüpfung des EGVP mit Fachverfahren ist möglich. Auch der umgekehrte Weg, also die Erzeugung von EGVP-Nachrichten aus Fachverfahren, ist möglich.

Elektronisch signierte und verschlüsselte Formulare sollen ebenfalls über das EGVP die zuständigen Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter erreichen.

Außerdem werden die bestehenden Schnittstellen zu VISKompakt für ein flächendeckendes Archivierungssystem weiterentwickelt.

Das EGVP (und die bisher in Bremen eingesetzten Govello-Varianten) bedingen sog. Registrierungsserver zum Verzeichnis der Kommunikationsteilnehmer/innen. Für das EGVP gibt es bereits ein zentrales Verzeichnis, das in Nordrhein-Westfalen betrieben wird. Die bremischen Behörden sollen in dieses Verzeichnis mit aufgenommen werden.

Bezugsquellen für den Dienst:

Das EGVP ist in der Justizverwaltung bereits im Einsatz. Die Einführung des EGVP wird über die Senatorin für Finanzen koordiniert.

Ansprechpartner für die Einführungsphase

ist Senatorin für Finanzen, Referat 36

E-Mail: office-ref36@finanzen.bremen.de

Die Vertretung wird im Referat 36 festgelegt.

In der Regelbetriebsphase sind alle Anfragen an den First-Level-Support zustellen; von dort erfolgt ggf. eine Weiterleitung.



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