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Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2012 - Anlage 01: Tabellarische Übersicht zu Unfallversicherung und Altersvorsorge, Stand 01.07.2012

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Erlassdatum:01.06.2012
Fassung vom:01.06.2012
Gültig ab:01.07.2012
Gültig bis:30.06.2013  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2012 - Anlage 01: Tabellarische Übersicht zu Unfallversicherung und Altersvorsorge, Stand 01.07.2012

Anlage 1

Tabellarische Übersicht zu Unfallversicherung und Altersvorsorge; Stand 01.07.2012

Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/ Übergangspflege

Anlage 1

Tabellarische Übersicht zu Unfallversicherung und Altersvorsorge; Stand 01.07.2012


versicherte Person

Art der Versicherung

maximaler Beitrag

Zahlakte

Unfallversicherung





Vollzeitpflege

bis zu 2 Pflegepersonen

-
private Versicherung bis 6 Pflegekinder

-
gesetzliche Versicherung bei mehr als 6 Pflegekindern

private Versicherung:
> 86 € jährlich bei Erwerbstätigkeit
bis 20 Wochenstunden
>50 € jährlich bei Erwerbstätigkeit
über 20 Wochenstunden
> 100 € oder 136 € bei zwei versicherten Personen,
je nach Umfang der Berufstätigkeit
gesetzliche Versicherung:
nachgewiesene Forderung der
Berufsgenossenschaft

zuerst aufgenommenes Pflegekind

Bereitschafts-/
Übergangspflege

Vertragspartner, bis zu 2 Pflegepersonen

gesetzliche Versicherung kann vorliegen

nachgewiesene Forderung der Berufsgenossenschaft, ansonsten wie Vollzeitpflege

Pflegestellenakte

Altersvorsorge





Vollzeitpflege

1 Pflegeperson;
Hauptpflegeperson nach Vereinbarung, Hilfeplan
oder
Person mit der stundenmäßig geringeren Erwerbstätigkeit

freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder private Rentenversicherung ohne Kapitalisierungsmöglichkeit (zertifiziert oder bescheinigt)

bis 2 Pflegekinder:
1/2 von 79,60 € monatlichab 3 Pflegekinder:
1/2
von 159,20 € monatlich

zuerst aufgenommenes Pflegekind

Bereitschafts-/
Übergangspflege

Pflegestellenakte



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