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Anlage C
Angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung und
Alterssicherung
Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Land Bremen (BremAGKJHG) regelt die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen als oberste Landesjugendbehörde durch Verwaltungsvorschrift die Leistungen bei Vollzeitpflege.
Angemessene Unfallversicherung
Ab 1. Juli 2013 werden als angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen folgende Jahresbeiträge anerkannt:
Alleinerziehende Pflegepersonen, die | 88 Euro |
mehr als 20 Wochenstunden | 50 Euro |
Pflegeelternpaare, bei denen | 138 Euro |
beide Partner mehr als 20 Wochenstunden | 100 Euro |
Der Zuschuss beträgt ab 1. Juli 2013
| 42,50 Euro |
| 85,00 Euro |
monatlich.
Bremen, den 17. März 2014
Die Senatorin für Soziales, Kinder,
Jugend und Frauen