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Anlage C
Angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung
Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) regelt die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales als oberste Landesjugendbehörde durch Verwaltungsvorschrift die Leistungen bei Vollzeitpflege.
Ab 1. Juli 2011 werden als angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen folgende Jahresbeiträge anerkannt:
Alleinerziehende Pflegepersonen, die nicht oder maximal 20 Wochenstunden erwerbstätig sind | 86 Euro |
mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig sind | 50 Euro |
Pflegeelternpaare, bei denen mindestens 1 Partner nicht oder maximal 20 Wochenstunden erwerbstätig ist | 136 Euro |
beide Partner mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig sind | 100 Euro |
Bremen, den 1. Juni 2012
Die Senatorin für Soziales,
Kinder, Jugend und Frauen