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Anlage B
Monatliche Leistungen für den Lebensunterhalt eines Pflegekindes
Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) regelt die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen als Oberste Landesjugendbehörde durch Verwaltungsvorschrift die Leistungen bei Vollzeitpflege.
Ab 1. Juli 2017 werden die monatlichen Leistungen für Pflegekinder wie folgt festgesetzt:
bis zu 5 Jahren | 515 Euro |
6 bis 11 Jahre | 589 Euro |
ab 12 Jahre | 676 Euro |
Die Beträge enthalten einen Mietanteil von 89,40 Euro
bis zu 5 Jahren | 56 Euro |
6 bis 11 Jahre | 83 Euro |
ab 12 Jahre | 110 Euro |
bis zu 5 Jahren | 35 Euro |
6 bis 11 Jahre | 60 Euro |
ab 12 Jahre | 80 Euro |
Altersunabhängig | 237 Euro |
In besonderen Pflegeformen erhöht sich der Betrag nach Maßgabe der Richtlinie.