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Anlage C
Angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung und Alterssicherung
Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) regelt die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen als oberste Landesjugendbehörde durch Verwaltungsvorschrift die Leistungen bei Vollzeitpflege.
Angemessene Unfallversicherung
Ab 1. Juli 2017 werden als angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen folgende Jahresbeiträge anerkannt:
Alleinerziehende Pflegepersonen, die
- | nicht oder maximal 20 Wochenstunden erwerbstätig sind bis zu | 160 Euro | |
- | mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig sind bis zu | 105 Euro | |
- | Pflegeelternpaare, bei denen beide unfallversichert sind und | ||
a) | mindestens 1 Partner nicht oder maximal 20 Wochenstunden erwerbstätig ist bis zu | 265 Euro | |
b) | beide Partner mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig sind bis zu | 210 Euro |
Angemessene Alterssicherung
Der Zuschuss beträgt
a) | bei bis zu 2 Pflegekindern maximal | 42,50 Euro |
b) | bei mehr als 2 Pflegekindern maximal | 85,00 Euro |
monatlich.