Sie sind hier:
  • Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2015 - Anlage 03: Anlage C Angemessene Kosten einer privaten Unfal

Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2015 - Anlage 03: Anlage C Angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung und Alterssicherung

Außer Kraft

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Erlassdatum:09.04.2015
Fassung vom:09.04.2015
Gültig ab:01.07.2015
Gültig bis:30.06.2017  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2015 - Anlage 03: Anlage C Angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung und Alterssicherung

Anlage C

Angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung und
Alterssicherung

Angemessene Unfallversicherung

Ab 1. Juli 2015 werden als angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen folgende Jahresbeiträge anerkannt:

Alleinerziehende Pflegepersonen, die
nicht oder maximal 20 Wochenstunden
erwerbstätig sind

155 Euro

mehr als 20 Wochenstunden
erwerbstätig sind

100 Euro

Pflegeelternpaare, bei denen
mindestens 1 Partner nicht oder maximal
20 Wochenstunden erwerbstätig ist

255 Euro

beide Partner mehr als 20 Wochenstunden
erwerbstätig sind

200 Euro

Angemessene Alterssicherung

Der Zuschuss beträgt ab 1. Juli 2015

a)
bei bis zu 2 Pflegekindern maximal

42,50 Euro

b)
bei mehr als 2 Pflegekindern maximal

85,00 Euro

monatlich.

Bremen, den 9. April 2015

Die Senatorin für Soziales, Kinder,
Jugend und Frauen



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.