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Anlage C
Angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung und Alterssicherung
Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) regelt die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen als oberste Landesjugendbehörde durch Verwaltungsvorschrift die Leistungen bei Vollzeitpflege.
Angemessene Unfallversicherung
Ab 1. Juli 2021 werden als angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen folgende Jahresbeiträge anerkannt:
1. | Alleinerziehende Pflegepersonen, die | ||
- | nicht oder maximal 20 Wochenstunden erwerbstätig sind bis zu | 175 Euro | |
- | mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig sind bis zu | 115 Euro | |
2. | Pflegeelternpaare, bei denen beide unfallversichert sind und | ||
- | mindestens 1 Partner nicht oder maximal 20 Wochenstunden erwerbstätig ist bis zu | 290 Euro | |
- | beide Partner mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig sind bis zu | 230 Euro |
Angemessene Alterssicherung
Der Zuschuss beträgt | |
je Pflegekind maximal monatlich. | 42,53 Euro |
Insgesamt wird maximal der hälftige Beitrag für die Altersabsicherung übernommen.
Bremen, den 24. Juni 2021
Die Senatorin für Soziales, Jugend,
Integration und Sport