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- Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschaftspflege und Übergangspflege: Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Januar 2024 - Anlage A: Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
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