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Anlage C
Angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung und Alterssicherung
Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) regelt die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration als oberste Landesjugendbehörde durch Verwaltungsvorschrift die Leistungen bei Vollzeitpflege.
Angemessene Unfallversicherung
Ab 1. Januar 2024 werden als angemessene Kosten einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen folgende Jahresbeiträge anerkannt:
Alleinerziehende Pflegepersonen, die | |
nicht oder maximal 20 Wochenstunden | 190 Euro |
mehr als 20 Wochenstunden | 125 Euro |
Pflegeelternpaare, bei denen beide unfallversichert sind und | |
mindestens 1 Partner nicht oder maximal | 315 Euro |
beide Partner mehr als 20 Wochenstunden | 250 Euro |
Der Zuschuss beträgt je Pflegekind maximal | 48,36 Euro |
monatlich. |
Insgesamt wird maximal der hälftige Beitrag für die Altersabsicherung übernommen.
Bremen, den 29. November 2023
Die Senatorin für Arbeit, Soziales,
Jugend und Integration