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Anlage
(zur Nutzungs- und Entgeltordnung)
Entgeltverzeichnis
1 | Bibliotheksausweise / BibCards | Euro | |
Grundsätzlich sind Entgelte jeweils für 12 Monate im Voraus zu zahlen. Ermäßigungsberechtigungen müssen durch persönliche, gültige Nachweise belegt werden. Die Entgelte betragen | |||
1.1 | ab dem 28. bis zum 65. Geburtstag | als Abo 22,00 | |
oder als jährliches Entgelt | 26,00 | ||
bei Vorlage eines Bremen- | 16,00 | ||
1.2 | ab dem 18. bis zum 28. Geburtstag sowie | 13,00 | |
oder als jährliches Entgelt | 16,00 | ||
1.3 | bis zum 18. Geburtstag oder bei Vorlage eines Schülerausweises (gilt auch für Auszubildende) | kostenlos | |
1.4 | bei Vorlage eines gültigen Studierendenausweises der Hochschulen des Landes Bremen | kostenlos | |
1.5 | bei Vorlage der Quittung über einen gültigen, gebührenpflichtigen Benutzerausweis der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen | 6,00 | |
1.6 | bei Vorlage eines gebührenpflichtigen Bibliotheksausweises des Institut Français oder des Instituto Cervantes den | Differenzbetrag | |
1.7 | für Firmen, Arzt- und Rechtsanwaltspraxen oder vergleichbare Einrichtungen, inkl. Nutzung der Kunstausleihe | als Abo 100,00 | |
1.8 | für Institutionen im Vorschul- und Schulbereich inkl. berechtigtem Personal, nach Sonderantrag | kostenlos | |
2 | Zusatzleistungen | ||
Zusätzlich und gekoppelt an die Gültigkeitsdauer des Bibliotheks ausweises | |||
2.1 | Kunstausleihe, ist in der Abo- | 10,00 | |
2.2 | Nur in der Zentralbibliothek: Entleihung von Bestsellern, pro Medium | 3,00 | |
2.3 | Vormerkungen, pro Medium | 1,00 | |
2.4 | Auswärtiger Leihverkehr, pro Medium | 1,50 | |
3 | Halbjahres- | ||
Nutzungsbedingungen wie Bibliotheksausweis nach Punkt 1, Gültigkeit des Ausweises 6 Monate | 16,00 | ||
4 | Tageskarte für die einmalige Nutzung | ||
max. 5 Medien, keine Leihfristverlängerung, inkl. Internetnutzung | 5,00 | ||
5 | Überschreitung der Leihfrist oder Zahlungsverzug | ||
Erfolgt die Rückgabe innerhalb des ersten Öffnungstages nach Ablauf der Leihfrist, wird auf die Erhebung eines Versäumnisentgeltes verzichtet (Karenz). | |||
Erfolgt die Rückgabe später, findet die vorstehende Karenzregelung keine Anwendung und es wird für jeden Öffnungstag nach dem Ablauf der Leihfrist ein Versäumnisentgelt berechnet. | |||
5.1 | Pro Medium und Öffnungstag | 0,30 | |
(pro Medium maximal | 9,90 | ||
bei Bibliotheksausweis nach 1.3: maximal | 4,80) | ||
außer: Bestseller und Kunstwerke pro Medium und Öffnungstag | 1,00 | ||
(pro Medium maximal | 15,00) | ||
5.2 | Medien aus der Busbibliothek | ||
pro Medium und Woche | 0,25 | ||
(pro Medium maximal | 1,50) | ||
5.3 | Entgelte für Mahnungen bei ausstehenden Medien | ||
Medien werden kostenpflichtig gemahnt. An erfolglos verlaufene Mahnverfahren schließt sich das öffentlich- | |||
1. Mahnung eine Woche nach Leihfristende | 1,00 | ||
2. Mahnung drei Wochen nach Leihfristende | 5,00 | ||
3. Mahnung sechs Wochen nach Leihfristende | 13,00 | ||
5.4 | Mahnschreiben bei fälligen Zahlungen (Hinweis: Nach § 7 Abs. 4 Nutzungs- und Entgeltordnung sind alle Entgelte sofort fällig) | 13,00 | |
Bleibt das Mahnverfahren erfolglos, wird die Forderung im öffentlich- | |||
5.5 | Auskunft aus dem Melderegister für die Ermittlung aktueller Adressen | 10,00 | |
6 | Sonstige Entgelte | ||
6.1 | Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums, zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert des Mediums ein Bearbeitungsentgelt von | 5,00 | |
6.2 | Bei Beschädigung oder Verlust von Ausstattungsmaterial, Cover u.ä. | 2,50 | |
6.3 | Für die Ersatzausfertigung eines Bibliotheksausweises | ||
bis zum 18. Geburtstag | 2,00 | ||
ab dem 18. Geburtstag | 5,00 | ||
6.4 | Bei einer Rücklastschrift wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt | ||
für den erhöhten Verwaltungsaufwand berechnet von | 12,00 |