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Nutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - - Anlage: Entgeltverzeichnis

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Kultur
Erlassdatum:30.12.2020
Fassung vom:30.12.2020
Gültig ab:01.01.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - - Anlage: Entgeltverzeichnis

Anlage
(zur Nutzungs- und Entgeltordnung)

Entgeltverzeichnis

1

Bibliotheksausweise / BibCards

Euro





Grundsätzlich sind Entgelte jeweils für 12 Monate im Voraus zu zahlen. Ermäßigungsberechtigungen müssen durch persönliche, gültige Nachweise belegt werden. Die Entgelte betragen





1.1

ab dem 28. bis zum 65. Geburtstag

als Abo 22,00





oder als jährliches Entgelt

26,00





bei Vorlage eines Bremen-Passes, einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit über den Bezug von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder bei Vorlage einer Bescheinigung des Amts für Soziale Dienste über den Bezug von Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit oder BAföG

16,00




1.2

ab dem 18. bis zum 28. Geburtstag sowie
ab dem 65. Geburtstag oder bei Vorlage
eines Rentenausweises als Abo

13,00





oder als jährliches Entgelt

16,00




1.3

bis zum 18. Geburtstag oder bei Vorlage eines Schülerausweises (gilt auch für Auszubildende)

kostenlos




1.4

bei Vorlage eines gültigen Studierendenausweises der Hochschulen des Landes Bremen

kostenlos




1.5

bei Vorlage der Quittung über einen gültigen, gebührenpflichtigen Benutzerausweis der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen

6,00




1.6

bei Vorlage eines gebührenpflichtigen Bibliotheksausweises des Institut Français oder des Instituto Cervantes den

Differenzbetrag




1.7

für Firmen, Arzt- und Rechtsanwaltspraxen oder vergleichbare Einrichtungen, inkl. Nutzung der Kunstausleihe
oder als jährliches Entgelt

als Abo 100,00




1.8

für Institutionen im Vorschul- und Schulbereich inkl. berechtigtem Personal, nach Sonderantrag

kostenlos




2

Zusatzleistungen






Zusätzlich und gekoppelt an die Gültigkeitsdauer des Bibliotheks ausweises





2.1

Kunstausleihe, ist in der Abo-BibCard enthalten

10,00




2.2

Nur in der Zentralbibliothek: Entleihung von Bestsellern, pro Medium

3,00




2.3

Vormerkungen, pro Medium

1,00




2.4

Auswärtiger Leihverkehr, pro Medium

1,50




3

Halbjahres-Karte






Nutzungsbedingungen wie Bibliotheksausweis nach Punkt 1, Gültigkeit des Ausweises 6 Monate

16,00




4

Tageskarte für die einmalige Nutzung






max. 5 Medien, keine Leihfristverlängerung, inkl. Internetnutzung

5,00




5

Überschreitung der Leihfrist oder Zahlungsverzug






Erfolgt die Rückgabe innerhalb des ersten Öffnungstages nach Ablauf der Leihfrist, wird auf die Erhebung eines Versäumnisentgeltes verzichtet (Karenz).




Erfolgt die Rückgabe später, findet die vorstehende Karenzregelung keine Anwendung und es wird für jeden Öffnungstag nach dem Ablauf der Leihfrist ein Versäumnisentgelt berechnet.



5.1

Pro Medium und Öffnungstag

0,30





(pro Medium maximal

9,90





bei Bibliotheksausweis nach 1.3: maximal

4,80)





außer: Bestseller und Kunstwerke pro Medium und Öffnungstag

1,00





(pro Medium maximal

15,00)




5.2

Medien aus der Busbibliothek






pro Medium und Woche

0,25





(pro Medium maximal

1,50)




5.3

Entgelte für Mahnungen bei ausstehenden Medien






Medien werden kostenpflichtig gemahnt. An erfolglos verlaufene Mahnverfahren schließt sich das öffentlich-rechtliche Vollstreckungsverfahren an






1. Mahnung eine Woche nach Leihfristende

1,00





2. Mahnung drei Wochen nach Leihfristende

5,00





3. Mahnung sechs Wochen nach Leihfristende

13,00




5.4

Mahnschreiben bei fälligen Zahlungen (Hinweis: Nach § 7 Abs. 4 Nutzungs- und Entgeltordnung sind alle Entgelte sofort fällig)

13,00





Bleibt das Mahnverfahren erfolglos, wird die Forderung im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsverfahren eingezogen.





5.5

Auskunft aus dem Melderegister für die Ermittlung aktueller Adressen

10,00




6

Sonstige Entgelte





6.1

Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums, zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert des Mediums ein Bearbeitungsentgelt von

5,00




6.2

Bei Beschädigung oder Verlust von Ausstattungsmaterial, Cover u.ä.

2,50




6.3

Für die Ersatzausfertigung eines Bibliotheksausweises






bis zum 18. Geburtstag

2,00





ab dem 18. Geburtstag

5,00




6.4

Bei einer Rücklastschrift wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt






für den erhöhten Verwaltungsaufwand berechnet von

12,00



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