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Anlage
(zur Nutzungs- und Entgeltordnung)
Entgeltverzeichnis 2018
Fassung ab 1. Januar 2018
1. | Bibliotheksausweise / BibCards | Euro | |
Grundsätzlich sind Entgelte jeweils für 12 Monate im Voraus zu zahlen. Ermäßigungsberechtigungen müssen durch persönliche, gültige Nachweise belegt werden. Die Entgelte betragen: | |||
- | bis zum 18. Geburtstag oder bei Vorlage eines Schülerausweises (gilt auch für Auszubildende) | kostenlos | |
- | ab dem 18. bis zum 28. Geburtstag auch als Abo- | 15,00 | |
- | ab dem 28. bis zum 65. Geburtstag auch als Abo- | 25,00 | |
- | bei Empfang von Bafög, Grundsicherung, Arbeitslosengeld I oder II, oder bei entsprechendem Nachweis der Arbeitslosigkeit durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit sowie bei Empfang von Hilfe zum Lebensunterhalt | 15,00 | |
- | ab dem 65. Geburtstag oder bei Vorlage eines Rentenausweises auch als Abo- | 15,00 | |
- | bei Vorlage eines gültigen Studierendenausweises der Hochschulen des Landes Bremen | kostenlos | |
- | bei Vorlage der Quittung über einen gültigen, gebührenpflichtigen Benutzerausweis der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen | 5,00 | |
- | bei Vorlage eines gebührenpflichtigen Bibliotheksausweises des Institut Français oder des Instituto Cervantes | den Differenzbetrag | |
- | für Firmen, Arzt- und Rechtsanwaltspraxen oder vergleichbare Einrichtungen, inkl. Nutzung der Kunstausleihe auch als Abo- | 100,00 | |
- | für Institutionen im Vorschul- und Schulbereich inkl. berechtigtem Personal, nach Sonderantrag | kostenlos | |
2. | Zusatzleistungen | ||
Zusätzlich und gekoppelt an die Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises | |||
- | Kunstausleihe, ist in der Abo- | 10,00 | |
- | Nur in der Zentralbibliothek: Entleihung von Bestsellern, pro Medium | 3,00 | |
- | Vormerkungen, pro Medium | 1,00 | |
- | Auswärtiger Leihverkehr, pro Medium | 1,50 | |
3. | Halbjahres- | ||
Nutzungsbedingungen wie Bibliotheksausweis nach Punkt 1, Gültigkeit des Ausweises 6 Monate | 15,00 | ||
4. | Tageskarte für die einmalige Nutzung | ||
max. 5 Medien, keine Verlängerungsmöglichkeit, inkl. zweistündiger Internetnutzung | 5,00 | ||
5. | Überschreitung der Leihfrist oder Zahlungsverzug | ||
Erfolgt die Rückgabe innerhalb des ersten Öffnungstages nach Ablauf der Leihfrist, wird auf die Erhebung eines Versäumnisentgeltes verzichtet (Karenz). | |||
Erfolgt die Rückgabe später, findet die vorstehende Karenzregelung keine Anwendung und es wird für jeden Öffnungstag nach dem Ablauf der Leihfrist ein Versäumnisentgelt berechnet. | |||
- | Pro Medium und Öffnungstag | 0,30 | |
(pro Medium maximal | 9,90 €; | ||
bei Bibliotheksausweis nach 1.1: maximal | 4,80 €) | ||
außer: Bestseller und Kunstwerke pro Medium und Öffnungstag | 1,00 | ||
(pro Medium maximal | 15 €) | ||
- | Medien aus der Busbibliothek pro Medium und Woche | 0,25 | |
(pro Medium maximal | 1,50 €) | ||
- | Entgelte für Erinnerungen bei ausstehenden Medien | ||
- | Medien werden kostenpflichtig gemahnt. An erfolglos verlaufene Mahnverfahren schließt sich das öffentlich- | ||
1. Erinnerung eine Woche nach Leihfristende | 1,00 | ||
2. Erinnerung drei Wochen nach Leihfristende | 5,00 | ||
3. Erinnerung sechs Wochen nach Leihfristende | 13,00 | ||
- | Mahnschreiben bei fälligen Zahlungen (Hinweis: Nach § 7 Abs. 4 Nutzungs- und Entgeltordnung sind alle Entgelte sofort fällig) | 13,00 | |
- | Bleibt das Mahnverfahren erfolglos, wird die Forderung im öffentlich- | ||
- | Auskunft aus dem Melderegister für die Ermittlung aktueller Adressen | 8,00 | |
6. | Sonstige Entgelte | ||
- | Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums, zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert des Mediums ein Bearbeitungsentgelt von | 5,00 | |
- | Bei Beschädigung oder Verlust von Ausstattungsmaterial, Cover u.ä. | 2,50 | |
- | Für die Ersatzausfertigung eines Bibliotheksausweises | ||
bis zum 18. Geburtstag | 2,00 | ||
ab dem 18. Geburtstag | 5,00 | ||
- | Bei einer Rücklastschrift wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt für den erhöhten Verwaltungsaufwand berechnet von | 12,00 |