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Nutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - - Anlage: Entgeltverzeichnis ab 1. Januar 2018

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Kultur
Erlassdatum:21.11.2017
Fassung vom:21.11.2017
Gültig ab:01.01.2018
Gültig bis:31.12.2020  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - - Anlage: Entgeltverzeichnis ab 1. Januar 2018

Anlage
(zur Nutzungs- und Entgeltordnung)

Entgeltverzeichnis 2018

Fassung ab 1. Januar 2018

1.

Bibliotheksausweise / BibCards

Euro






Grundsätzlich sind Entgelte jeweils für 12 Monate im Voraus zu zahlen. Ermäßigungsberechtigungen müssen durch persönliche, gültige Nachweise belegt werden. Die Entgelte betragen:








-

bis zum 18. Geburtstag oder bei Vorlage eines Schülerausweises (gilt auch für Auszubildende)

kostenlos






-

ab dem 18. bis zum 28. Geburtstag

auch als Abo-BibCard

15,00






-

ab dem 28. bis zum 65. Geburtstag

auch als Abo-BibCard

25,00






-

bei Empfang von Bafög, Grundsicherung, Arbeitslosengeld I oder II, oder bei entsprechendem Nachweis der Arbeitslosigkeit durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit sowie bei Empfang von Hilfe zum Lebensunterhalt

15,00






-

ab dem 65. Geburtstag oder bei Vorlage eines Rentenausweises

auch als Abo-BibCard

15,00






-

bei Vorlage eines gültigen Studierendenausweises der Hochschulen des Landes Bremen

kostenlos






-

bei Vorlage der Quittung über einen gültigen, gebührenpflichtigen Benutzerausweis der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen

5,00






-

bei Vorlage eines gebührenpflichtigen Bibliotheksausweises des Institut Français oder des Instituto Cervantes

den Differenzbetrag






-

für Firmen, Arzt- und Rechtsanwaltspraxen oder vergleichbare Einrichtungen, inkl. Nutzung der Kunstausleihe

auch als Abo-BibCard

100,00






-

für Institutionen im Vorschul- und Schulbereich inkl. berechtigtem Personal, nach Sonderantrag

kostenlos





2.

Zusatzleistungen







Zusätzlich und gekoppelt an die Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises







-

Kunstausleihe, ist in der Abo-BibCard enthalten

10,00






-

Nur in der Zentralbibliothek: Entleihung von Bestsellern, pro Medium

3,00






-

Vormerkungen, pro Medium

1,00






-

Auswärtiger Leihverkehr, pro Medium

1,50





3.

Halbjahres-Karte







Nutzungsbedingungen wie Bibliotheksausweis nach Punkt 1, Gültigkeit des Ausweises 6 Monate

15,00









4.

Tageskarte für die einmalige Nutzung







max. 5 Medien, keine Verlängerungsmöglichkeit, inkl. zweistündiger Internetnutzung

5,00





5.

Überschreitung der Leihfrist oder Zahlungsverzug







Erfolgt die Rückgabe innerhalb des ersten Öffnungstages nach Ablauf der Leihfrist, wird auf die Erhebung eines Versäumnisentgeltes verzichtet (Karenz).







Erfolgt die Rückgabe später, findet die vorstehende Karenzregelung keine Anwendung und es wird für jeden Öffnungstag nach dem Ablauf der Leihfrist ein Versäumnisentgelt berechnet.







-

Pro Medium und Öffnungstag

0,30



(pro Medium maximal

9,90 €;



bei Bibliotheksausweis nach 1.1: maximal

4,80 €)







außer: Bestseller und Kunstwerke pro Medium und Öffnungstag

1,00



(pro Medium maximal

15 €)






-

Medien aus der Busbibliothek pro Medium und Woche

0,25



(pro Medium maximal

1,50 €)






-

Entgelte für Erinnerungen bei ausstehenden Medien







-

Medien werden kostenpflichtig gemahnt. An erfolglos verlaufene Mahnverfahren schließt sich das öffentlich-rechtliche Vollstreckungsverfahren an




1. Erinnerung eine Woche nach Leihfristende

1,00



2. Erinnerung drei Wochen nach Leihfristende

5,00



3. Erinnerung sechs Wochen nach Leihfristende

13,00






-

Mahnschreiben bei fälligen Zahlungen (Hinweis: Nach § 7 Abs. 4 Nutzungs- und Entgeltordnung sind alle Entgelte sofort fällig)

13,00






-

Bleibt das Mahnverfahren erfolglos, wird die Forderung im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsverfahren eingezogen.







-

Auskunft aus dem Melderegister für die Ermittlung aktueller Adressen

8,00





6.

Sonstige Entgelte







-

Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums, zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert des Mediums ein Bearbeitungsentgelt von

5,00






-

Bei Beschädigung oder Verlust von Ausstattungsmaterial, Cover u.ä.

2,50






-

Für die Ersatzausfertigung eines Bibliotheksausweises




bis zum 18. Geburtstag

2,00



ab dem 18. Geburtstag

5,00






-

Bei einer Rücklastschrift wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt für den erhöhten Verwaltungsaufwand berechnet von

12,00



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