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Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 - Anhang 03: Betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:19.11.2013
Fassung vom:19.11.2013
Gültig ab:19.11.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 - Anhang 03: Betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2

Anhang 3:
Betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2

Zur Ermittlung des Bedarfs an betriebsspezifischer Betreuung sind im Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 vier Aufgabenbereiche mit insgesamt 16 Aufgabenfelder mit Auslösekriterien und Aufwandskriterien benannt. Es werden auch konkrete Beispiele benannt. Sie können als Grundlage für die Festlegung der betriebsspezifischen Betreuungsleistungen dienen.

Unterschieden wird zwischen kontinuierlichen Maßnahmen aufgrund regelmäßig vorliegenden betriebsspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren (Aufgabenfeld 1) und anlassbezogenen Maßnahmen (Aufgabenfeld 2 - 4) aufgrund von zeitlich begrenzten betrieblichen Veränderungen, einmaligen betrieblichen Aktionen oder Programmen oder besonderen externen Entwicklungen. Kontinuierliche Maßnahmen erfordern eine dauerhafte Betreuung; Betreuungsleistungen und Personalaufwand können in der Regel einmal ermittelt und dann fortgeschrieben werden.

Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung

1.
-
Besondere Tätigkeiten,
-
Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen,
-
Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken,
-
Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge,
-
besondere betriebsspezifische Anforderungen beim Personaleinsatz,
-
Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels,
-
Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen,
-
Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements.
2.
-
Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen,
-
Errichtung neuer Arbeitsplätze, neue Arbeitsplatzausstattung oder Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen/Umbau oder Neubaumaßnahmen,
-
Einführung völlig neuer Stoffe und Materialien,
-
grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse, neue Arbeitszeitgestaltung, neue Arbeitsverfahren,
-
spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung.
3.
-
Neue Vorschriften,
-
Weiterentwicklung des Stands der Technik und Arbeitsmedizin.
4.

Schwerpunktprogramme und Kampagnen des Arbeitsschutzes, Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung.

Beispiele für betriebsspezifische Betreuungsaufgaben des
Arbeitsmedizinischen Dienstes im Bereich der Verwaltung

Konkrete Beispiele für betriebsspezifische Betreuungsaufgaben im Bereich der Verwaltung:

-
Wahrnehmung arbeitsmedizinsicher Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements,
-
Mitwirkung an Gesundheitstagen,
-
Betriebsärztliche Mitwirkung (oft intensive/längere Begleitung) im Rahmen von Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, vorwiegend bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, inneren und neurologischen Erkrankungen, psychischen/psychiatrischen Erkrankungen, fast immer in Kombination mit Arbeitsplatzbesichtigungen,
-
Teilnahme an Präventionsverfahren,
-
Arbeitsmedizinische Stellungnahmen im Rahmen von Beschaffung besonderer Arbeitsmittel (z.B. bei Vorliegen gesundheitlicher Einschränkungen),
-
Betriebsärztliche Begleitung bei psychischen Krisen/Konflikten (Arbeitgeber sowie Betroffene),
-
Beratungen der Verantwortlichen zur Umsetzung der Mutterschutzvorschriften,
-
Individuelle Beratung von Schwangeren,
-
Beratung zu Fragen eines gesundheitsgerechten Raumklimas (Luftfeuchte, Temperatur),
-
Beratung zu Asbestbelastungen/Strahlungsrisiko durch Sendemasten,
-
Beratungen zu Raumluftbelastungen (PCB, Schimmelpilze, VOC, Drucker- bzw. Kopieremissionen,
-
Individuelle Beratungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung,
-
Beratungen zu Fragen von Infektionsgefährdungen (Z.B. Pertussis, Keratokonjunktivitis epidemica) bei Arbeitsplätzen mit regelmäßigen Kundenkontakten,
-
Beratungen zu Schichtplangestaltung,
-
Organisation und Durchführung von Grippeschutzimpfungsaktionen am Arbeitsplatz,
-
Beratung - gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit - zur Evakuierungsmöglichkeit einer auf den Rollstuhl angewiesenen Beschäftigten vor dem Hintergrund besonderer baulicher Rahmenbedingungen (Treppenräume),
-
Arbeitsmedizinische Schulungsmaßnahmen bzw. Vorträge (wie „Gesund arbeiten am PC“; damit wurden z.B. in 2012 in den Finanzämtern ca. 150-160 Beschäftigte erreicht).

Beispiele für betriebsspezifische Betreuungsaufgaben bezogen auf die
sicherheitstechnische Standardbetreuung für Büroarbeitsplätze:

-
Wahrnehmung sicherheitstechnischer Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements,
-
Mitwirkung an Gesundheitstagen,
-
Erhebung/Auswertung relevanter Daten zur Beurteilung möglicher Gefährdungen und Belastungen, zum Beispiel:
Raumklimaparameter (Raumtemperatur und Raumluftfeuchte, Luftgeschwindigkeiten),
Beleuchtungsmessungen,
Lärm-/Nachhallmessungen,
Rutschfestigkeitsmessungen Fußböden,
-
Begleitung/Unterstützung bei Schadstoffmessungen durch externe Messinstitute durch:
Beratung Messstrategie (was soll gemessen werden),
Interpretation/Vorstellung der Messergebnisse,
-
Stichprobenartige Raumluftmessungen mit Prüfröhrchen (Orientierungsmessungen),
-
Mitwirkung bei der Optimierung des Notfallmanagements durch:
Überprüfung/Aktualisierung der innerbetrieblichen Alarmorganisation,
Unterweisung von Brandschutzhelferinnen,
Durchführung und Auswertung von Evakuierungsübungen,
-
Untersuchungen zum Flächenbestand/Flächenbedarf.

Zusätzliche Beispiele für Arbeitsplätze mit Kundenkontakt und daraus
resultierende besondere Schutzmaßnahmen :

-
Untersuchung der Gebäudegeometrie und der relevanten Arbeitsplätze auf Barrierefreiheit,
-
Beurteilung der vorhandenen arbeitsplatzbezogenen Alarmierungsmöglichkeiten bei Übergriffen,
-
Mitarbeit bei der Auswahl geeigneter Sicherheitstrainingsmaßnahmen zum Umgang mit Aggressionen oder Übergriffen.

Beispiele für entgeltpflichtige betriebsspezifische Betreuungsleistungen der
sicherheitstechnischen Fachkräfte:

-
Ausbildung von Ergonomiebeauftragten,
-
Wahrnehmung der Aufgaben der organisatorischen Brandschutzberatung,
-
Erstausbildung von Brandschutzhelferinnen inklusive Durchführen von Feuerlöschübungen,
-
Wahrnehmung von Aufgaben der Fahrzeughalter-Haftung (Führerscheinkontrollen durch den Arbeitgeber inklusive Erstellen der rechtssicheren Dokumentation)


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