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Anhang 3:
Betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
Zur Ermittlung des Bedarfs an betriebsspezifischer Betreuung sind im Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 vier Aufgabenbereiche mit insgesamt 16 Aufgabenfelder mit Auslösekriterien und Aufwandskriterien benannt. Es werden auch konkrete Beispiele benannt. Sie können als Grundlage für die Festlegung der betriebsspezifischen Betreuungsleistungen dienen.
Unterschieden wird zwischen kontinuierlichen Maßnahmen aufgrund regelmäßig vorliegenden betriebsspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren (Aufgabenfeld 1) und anlassbezogenen Maßnahmen (Aufgabenfeld 2 - 4) aufgrund von zeitlich begrenzten betrieblichen Veränderungen, einmaligen betrieblichen Aktionen oder Programmen oder besonderen externen Entwicklungen. Kontinuierliche Maßnahmen erfordern eine dauerhafte Betreuung; Betreuungsleistungen und Personalaufwand können in der Regel einmal ermittelt und dann fortgeschrieben werden.
Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung
Schwerpunktprogramme und Kampagnen des Arbeitsschutzes, Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung.
Konkrete Beispiele für betriebsspezifische Betreuungsaufgaben im Bereich der Verwaltung: