Anlage 1
Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins
Speisenzubereitung und Service
Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1495) - § 4 Absatz 1 Nummer 4.1
Qualifizierungsziel:
Die Absolventin/der Absolvent verfügt über Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.
Die Absolventin/der Absolvent verfügt:
- -
über grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Berufsfeld;
- -
über grundlegende kognitive, methodische und praktische Fertigkeiten und entwickelt berufliche Handlungskompetenzen;
- -
über Fähigkeiten, im Team zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen, sowie fachsprachlich korrekt zu kommunizieren;
- -
über die Fähigkeit, unter Anleitung verantwortungsbewusst zu lernen und zu arbeiten.
Zeitrichtwert der Vermittlung in Zeitstunden: 500
Vorhandene Lernergebnisse (learning outcomes)
Die Absolventin/der Absolvent:
- -
bereitet in überschaubaren Arbeitsprozessen einzelne Speisenkomponenten (Gebäcke, Getränke und Speisen) nach Vorgaben vor,
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bereitet in überschaubaren Arbeitsprozessen einzelne Speisenkomponenten (Salate, Desserts) nach Rezepten zu,
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wendet Kenntnisse über Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe situationsbezogen an,
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setzt Maschinen und Geräte wirtschaftlich und sachgerecht ein und reinigt und pflegt diese,
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berücksichtigt betriebliche Vorgaben (Standards) und Vorschriften und wendet diese zur Sicherung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen an,
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übernimmt das Eindecken und Gestalten der Tische nach betrieblichen Standards,
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übernimmt das Abdecken der Tische, die sachgerechte Abfallentsorgung und die Reinigung des Geschirrs,
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serviert und präsentiert Getränke und Speisen anlass- und zielgruppengerecht,
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versorgt Kunden serviceorientiert,
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passt das eigene Handeln an die jeweiligen Umstände an (Kundenwünsche, zeitliche Abläufe, Vorschriften etc.),
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setzt qualitätssichernde Maßnahmen um,
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reflektiert die eigene Arbeitsweise und Arbeitsergebnisse und äußert Verbesserungsvorschläge.
Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins
Reinigen und Pflegen von Räumen
Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1495) (§ 4 Absatz 1 Nummer 4.2)
Qualifizierungsziel:
Die Absolventin/der Absolvent verfügt über Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.
Die Absolventin/der Absolvent verfügt:
- -
über grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Berufsfeld;
- -
über grundlegende kognitive, methodische und praktische Fertigkeiten und entwickelt berufliche Handlungskompetenzen;
- -
über Fähigkeiten, im Team zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen, sowie fachsprachlich korrekt zu kommunizieren;
- -
über die Fähigkeit, unter Anleitung verantwortungsbewusst zu lernen und zu arbeiten.
Zeitrichtwert der Vermittlung in Zeitstunden: 500
Vorhandene Lernergebnisse (learning outcomes)
Die Absolventin/der Absolvent:
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reinigt und pflegt Räume unterschiedlichster Funktionsbereiche und deren Einrichtungsgegenstände in überschaubaren Arbeitsprozessen nach Vorgabe,
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reflektiert die eigene Arbeitsweise und Arbeitsergebnisse und äußert Verbesserungsvorschläge,
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setzt Maschinen, Geräte und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und situationsgerecht ein und reinigt und pflegt diese,
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entsorgt Abfälle nach betrieblichen Standards und den Regeln des Umweltschutzes,
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berücksichtigt betriebliche Vorgaben (Standards) und Vorschriften
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berücksichtigt Wünsche der externen und internen Kunden bei der Reinigung und Pflege der Räume,
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setzt qualitätssichernde Maßnahmen um,
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dokumentiert Leistungen.
Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins
Reinigen und Pflegen von Textilien
Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1495) (§ 4 Absatz 1 Nummer 4.4)
Qualifizierungsziel:
Die Absolventin/der Absolvent verfügt über Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.
Die Absolventin/der Absolvent verfügt:
- -
über grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Berufsfeld;
- -
über grundlegende kognitive, methodische und praktische Fertigkeiten und entwickelt berufliche Handlungskompetenzen;
- -
über Fähigkeiten, im Team zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen, sowie fachsprachlich korrekt zu kommunizieren;
- -
über die Fähigkeit, unter Anleitung verantwortungsbewusst zu lernen und zu arbeiten.
Zeitrichtwert der Vermittlung in Zeitstunden: 500
Vorhandene Lernergebnisse (learning outcomes)
Die Absolventin/der Absolvent:
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übernimmt in überschaubaren Arbeitsprozessen die Reinigung, Pflege, Instandhaltung und Kennzeichnung von Textilien unter Berücksichtigung der Zielgruppe und der Standards,
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reflektiert die eigene Arbeitsweise und äußert Verbesserungsvorschläge,
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berücksichtigt betriebliche Vorgaben (Standards) und Vorschriften und wendet diese zur Sicherung der Qualität der Güter und Dienstleistungen an,
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setzt Maschinen, Geräte und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und situationsgerecht ein und reinigt und pflegt diese,
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übernimmt den Hol- und Bringdienst von Gütern und Dienstleistungen,
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berücksichtigt Wünsche der Kunden bei der Reinigung und Pflege insbesondere der persönlichen Wäsche und Kleidung,
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setzt qualitätssichernde Maßnahmen um,
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dokumentiert Dienstleistungen.
Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins
Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes
Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1495) (§ 4 Absatz 1 Nummer 4.3)
Qualifizierungsziel:
Die Absolventin/der Absolvent verfügt über Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.
Die Absolventin/der Absolvent verfügt:
- -
über grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Berufsfeld;
- -
über grundlegende kognitive, methodische und praktische Fertigkeiten und entwickelt berufliche Handlungskompetenzen;
- -
über Fähigkeiten, im Team zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen, sowie fachsprachlich korrekt zu kommunizieren;
- -
über die Fähigkeit, unter Anleitung verantwortungsbewusst zu lernen und zu arbeiten.
Zeitrichtwert der Vermittlung in Zeitstunden: 350
Vorhandene Lernergebnisse (learning outcomes)
Die Absolventin/der Absolvent:
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gestaltet Räume nach Vorgaben,
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berücksichtigt Wünsche der externen und internen Kunden bei der Gestaltung der Räume
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reflektiert die eigene Arbeitsweise und Arbeitsergebnisse und äußert Verbesserungsvorschläge,
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setzt Maschinen, Geräte und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und situationsgerecht ein und reinigt und pflegt diese,
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berücksichtigt betriebliche Vorgaben (Standards) und Vorschriften,
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setzt qualitätssichernde Maßnahmen um,
- -
dokumentiert Leistungen.
Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins
Vorratshaltung und Warenwirtschaft
Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1495) (§ 4 Absatz 1 Nummer 4.5)
Qualifizierungsziel:
Die Absolventin/der Absolvent verfügt über Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.
Die Absolventin/der Absolvent verfügt:
- -
über grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Berufsfeld;
- -
über grundlegende kognitive, methodische und praktische Fertigkeiten und entwickelt berufliche Handlungskompetenzen;
- -
über Fähigkeiten, im Team zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen, sowie fachsprachlich korrekt zu kommunizieren;
- -
über die Fähigkeit, unter Anleitung verantwortungsbewusst zu lernen und zu arbeiten.
Zeitrichtwert der Vermittlung in Zeitstunden: 350
Vorhandene Lernergebnisse (learning outcomes)
Die Absolventin/der Absolvent:
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lagert Waren ein und entnimmt Waren,
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erfasst Warenbestände und dokumentiert diese
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berücksichtigt betriebliche Vorgaben (Standards) und Vorschriften,
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setzt qualitätssichernde und hygienische Maßnahmen um,
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reinigt und pflegt Lagerräume,
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dokumentiert Leistungen.
Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins
Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen
Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1495) (§ 4 Absatz 1 Nummer 5.3)
Qualifizierungsziel:
Die Absolventin/der Absolvent verfügt über Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.
Die Absolventin/der Absolvent verfügt:
- -
über grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Berufsfeld;
- -
über grundlegende kognitive, methodische und praktische Fertigkeiten und entwickelt berufliche Handlungskompetenzen;
- -
über Fähigkeiten, im Team zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen, sowie fachsprachlich korrekt zu kommunizieren;
- -
über die Fähigkeit, unter Anleitung verantwortungsbewusst zu lernen und zu arbeiten.
Zeitrichtwert der Vermittlung in Zeitstunden: 350
Vorhandene Lernergebnisse (learning outcomes)
Die Absolventin/der Absolvent:
- -
passt das eigene Handeln an die jeweiligen Umstände an (Kundenwünsche, zeitliche Abläufe, Vorschriften etc.),
- -
berücksichtigt Wünsche der Kunden bei der Reinigung und Pflege insbesondere der persönlichen Wäsche und Kleidung,
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berücksichtigt Wünsche der externen und internen Kunden bei der Gestaltung der Räume
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unterstützt Kunden bei ihren Alltagsverrichtungen,
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erledigt individuelle Hol-, Bring- und Begleitdienste,
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reflektiert die eigene Arbeitsweise und Arbeitsergebnisse und äußert Verbesserungsvorschläge,
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setzt qualitätssichernde Maßnahmen um,
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dokumentiert Dienstleistungen.