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Richtlinie der Stadt Bremerhaven zum Klimaschutz-Förderprogramm Fernwärme (KliFF) - Anlage 01: zur Förderrichtlinie der Stadt Bremerhaven zum Förderprogramm KliFF in der Fassung vom 4. Juli 2013 zur Ermittlung der Förderhöhe bei Beantragung eines Zuschusses für bivalente Wärmeversorgung

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Dokumenttyp: Wappen Bremen
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Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:04.07.2013
Fassung vom:04.07.2013
Gültig ab:25.07.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie der Stadt Bremerhaven zum Klimaschutz-Förderprogramm Fernwärme (KliFF) - Anlage 01: zur Förderrichtlinie der Stadt Bremerhaven zum Förderprogramm KliFF in der Fassung vom 4. Juli 2013 zur Ermittlung der Förderhöhe bei Beantragung eines Zuschusses für bivalente Wärmeversorgung

Anhang 1 zur Förderrichtlinie der Stadt Bremerhaven zum Förderprogramm KliFF in der Fassung vom 4. Juli 2013 zur Ermittlung der Förderhöhe bei Beantragung eines Zuschusses für bivalente Wärmeversorgung

Die Höhe der Fördersumme für bivalente Anschlüsse wird dem Gebäudewärmebedarf (QN) angepasst. Dieser Gesamtwärmebedarf des Gebäudes wird gemäß der zum Zeitpunkt der Antragsabgabe geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) berechnet. Die Höhe des Zuschusses errechnet sich dann gemäß nachstehender Formel. Ist der Gebäudewärmebedarf bekannt, kann der zu erwartende Förderbetrag mit Hilfe der unten stehenden Graphik abgeschätzt werden.

Formel zur
Berechnung des Förderbetrags (F) zur Bezuschussung der Mehrkosten für Regelungstechnik bei Einrichtung einer bivalenten Energieversorgung:

Formel zur Berechnung des Förderbeitrags (F) zur Bezuschussung der Mehrkosten für Regelungstechnik bei Einrichtung einer bivalenten Energieversorgung

ΣF = Fördersumme

QN = Gebäudewärmebedarf

Graphik der Förderbeiträge für bivalente Wärmeversorgung

Graphik der Förderbeträge für bivalente Wärmeversorgung
Der Förderbetrag steigt mit dem Gebäudewärmebedarf QN. Weitere Erläuterungen finden sich in Absatz III 1 der Förderrichtlinie.



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