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Anhang 1 zur Förderrichtlinie der Stadt Bremerhaven zum Förderprogramm KliFF in der Fassung vom 4. Juli 2013 zur Ermittlung der Förderhöhe bei Beantragung eines Zuschusses für bivalente Wärmeversorgung
Die Höhe der Fördersumme für bivalente Anschlüsse wird dem Gebäudewärmebedarf (QN) angepasst. Dieser Gesamtwärmebedarf des Gebäudes wird gemäß der zum Zeitpunkt der Antragsabgabe geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) berechnet. Die Höhe des Zuschusses errechnet sich dann gemäß nachstehender Formel. Ist der Gebäudewärmebedarf bekannt, kann der zu erwartende Förderbetrag mit Hilfe der unten stehenden Graphik abgeschätzt werden.
Formel zur
Berechnung des Förderbetrags (F) zur Bezuschussung der Mehrkosten für Regelungstechnik bei Einrichtung einer bivalenten Energieversorgung:
ΣF = Fördersumme
QN = Gebäudewärmebedarf
Graphik der Förderbeträge für bivalente Wärmeversorgung
Der Förderbetrag steigt mit dem Gebäudewärmebedarf QN. Weitere Erläuterungen finden sich in Absatz III 1 der Förderrichtlinie.