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Anhang 2 zur Förderrichtlinie der Stadt Bremerhaven zum Förderprogramm KliFF in der Fassung vom 4. Juli 2013 zur Ermittlung der Förderhöhe bei Beantragung eines Zuschusses für die Senkung der Rücklauftemperatur
Die Höhe der Fördersumme für die Senkung der Rücklauftemperatur wird der Nennleistung der Heizanlage (P Nenn) und der erreichten Temperaturabsenkung unter 50 °C (ΔT)angepasst. Die Fördersumme wird durch Einsetzen der Nennleistung und der 50 °C - Unterschreitung in die unten stehende Formel berechnet. Die unten stehende Graphik hilft bei der Einschätzung der zu erwartenden Fördersumme.
Formel zur
Berechnung des Förderbetrags (F) bei Absenkung der Rücklauftemperatur unter 50 °C
wenn
ΣF = Fördersumme
PNenn = Nenn-Leistung der Heizanlage
ΔT = 50 °C abzüglich gemessene Rücklauftemperatur nach Einstellung der Rücklauftemperatur
Graphik der Förderbeträge für Rücklauftemperatursenkung
Der Förderbetrag richtet sich nach der erreichten Rücklauftemperatur (beispielhaft in drei Kurven dargestellt) und der Leistung der Heizanlage (Nennleistung P). In der Abbildung werden Beispiele für Rücklauftemperaturen von 45°C (grüne Linie), 40°C (graue Linie) und 35°C (blaue Linie) veranschaulicht.