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Anhang 3 zur Förderrichtlinie der Stadt Bremerhaven zum Förderprogramm KliFF in der Fassung vom 4. Juli 2013 zur Ermittlung der Förderhöhe bei Beantragung eines Zuschusses für den Anschluss einer Sorptionskälteanlage (Tabelle 1) und an die Fernwärmeversorgung (Tabelle2)
Sorptionskälteanlage
Tabelle 1
Staffelung der Förderbeträge für fernwärmebetriebene Sorptionskälteanlagen. Die Förderobergrenze liegt bei € 10 000. Nähere Erläuterung hierzu sind in Absatz III. 4 nachzulesen.
Sorptionskälteanlagen | |
Kälteleistung in kW | € |
bis 5 | 2 500 |
jedes weitere kW | 1 500 |
≥10 | 10 000 |
Fernwärmeanschluss
Tabelle 2
Staffelung der Förderbeträge bei Installation einer Fernwärmestation.
Wärme | |
Wärmeanschlusswert | € |
bis 5 | 2 500 |
jedes weitere kW | 50 |
≥175 | 10 000 |