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sie/er sich zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Durchführung der ihr/ihm im Rahmen des Praktikums aufgetragenen Verrichtungen verpflichtet und Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich behandelt,
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sie/er den Weisungen folgt, die im Rahmen des Praktikums von den Anleiterinnen/Anleitern oder von anderen weisungsberechtigten Personen gegeben werden,
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sie/er die für die Praktikumsdienststelle geltende Ordnung beachtet,
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sie/er darüber belehrt wurde, dass es nach dem Bremischen Datenschutzgesetz untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen,
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sie/er über ein Dienstgeheimnis, das ihr/ihm im Rahmen des Praktikums anvertraut worden ist, Stillschweigen wahrt,
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sie/er darauf hingewiesen wurde, dass diese Verpflichtungen auch nach Beendigung des Praktikums fortbestehen können und bei Zuwiderhandlung mit der Schule, Hochschule, Universität oder dem jeweiligen Träger der Maßnahme Kontakt aufgenommen wird und dass es zum sofortigen Abbruch des Praktikums kommen kann,
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sie/er darauf hingewiesen wurde, dass durch ein Praktikumsverhältnis nach dieser Richtlinie keine Ansprüche auf ein Entgelt und/oder auf Übernahme in ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis entstehen.