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Richtlinie zum Betrieb und zur Förderung von Sozialpädagogischen Spielkreisen für Kinder unter drei Jahren - Anlage: Anlage zur Richtlinie zur Förderung von Sozialpädagogischen Spielkreisen für Kinder unter 3 Jahren

Außer Kraft

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Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Erlassdatum:05.09.2013
Fassung vom:05.09.2013
Gültig ab:01.08.2013
Gültig bis:31.05.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie zum Betrieb und zur Förderung von Sozialpädagogischen Spielkreisen für Kinder unter drei Jahren - Anlage: Anlage zur Richtlinie zur Förderung von Sozialpädagogischen Spielkreisen für Kinder unter 3 Jahren

Anlage zur Richtlinie zur Förderung von Sozialpädagogischen Spielkreisen
für Kinder unter 3 Jahren

Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen

Pauschaler Zuschuss für Sozialpädagogische Spielkreise pro Monat
- vgl. Ziffer 10.2. und 10.2.1. der Richtlinie zur Förderung von
Sozialpädagogischen Spielkreisen für Kinder unter 3 Jahren

Stufe

Anzahl regelmäßig
belegter Plätze



Zuwendungen
pro Monat

Grundpauschale

Zusatz-
pauschale
pro Monat

pro Monat

- gesamt

1

8 regelmäßig belegte Plätze

1 505 €

-

1 505 €

2

9 regelmäßig belegte Plätze

1 693 €

-

1 693 €

3

10 regelmäßig belegte Plätze

1 881 €

100 €

1 881 € /

1 981 €

Pauschaler Zuschuss für die Einrichtungsleitung für die Tagesbetreuung
von Kindern mit mindestens 42 rechnerisch belegten Plätzen /
vgl. Ziffer 10.5. der Richtlinie zur Förderung von Sozialpädagogischen
Spielkreisen für Kinder unter 3 Jahren

Typ

Einrichtung der Tagesbetreuung für Kinder
mit .....

Pauschale je 8 regelmäßig
belegte Plätze in
Sozialpädagogischen
Spielkreisen pro Monat

a)

mind. 42 regelmäßig belegte Plätze in mehreren Sozialpädagogischen Spielkreisen

108 €

ODER

b)

mind. 42 rechnerisch, regelmäßig belegte Plätze insgesamt, davon mind. 8 regelmäßig belegte Plätze in einem Sozialpädagogischen Spielkreis

108 €



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