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Anlage zur Richtlinie zur Förderung von Sozialpädagogischen Spielkreisen
für Kinder unter 3 Jahren
Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Pauschaler Zuschuss für Sozialpädagogische Spielkreise pro Monat
- vgl. Ziffer 10.2. und 10.2.1. der Richtlinie zur Förderung von
Sozialpädagogischen Spielkreisen für Kinder unter 3 Jahren
Stufe | Anzahl regelmäßig | Zuwendungen | ||
Grundpauschale | Zusatz- | |||
pro Monat | - gesamt | |||
1 | 8 regelmäßig belegte Plätze | 1 505 € | - | 1 505 € |
2 | 9 regelmäßig belegte Plätze | 1 693 € | - | 1 693 € |
3 | 10 regelmäßig belegte Plätze | 1 881 € | 100 € | 1 881 € / |
1 981 € |
Pauschaler Zuschuss für die Einrichtungsleitung für die Tagesbetreuung
von Kindern mit mindestens 42 rechnerisch belegten Plätzen /
vgl. Ziffer 10.5. der Richtlinie zur Förderung von Sozialpädagogischen
Spielkreisen für Kinder unter 3 Jahren
Typ | Einrichtung der Tagesbetreuung für Kinder | Pauschale je 8 regelmäßig |
a) | mind. 42 regelmäßig belegte Plätze in mehreren Sozialpädagogischen Spielkreisen | 108 € |
ODER | ||
b) | mind. 42 rechnerisch, regelmäßig belegte Plätze insgesamt, davon mind. 8 regelmäßig belegte Plätze in einem Sozialpädagogischen Spielkreis | 108 € |