Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Richtlinie zum Flächenstandard bei Büroräumen - Anlage 01: Flächendefinitionen und Flächenarten gemäß DIN 277

Richtlinie zum Flächenstandard bei Büroräumen - Anlage 01: Flächendefinitionen und Flächenarten gemäß DIN 277

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:23.02.2010
Fassung vom:22.12.2015
Gültig ab:14.12.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie zum Flächenstandard bei Büroräumen - Anlage 01: Flächendefinitionen und Flächenarten gemäß DIN 277

Anlage 1

Flächendefinitionen und Flächenarten gemäß DIN 277

1.
Netto-Grundfläche (NGF) – nutzbare Grundfläche zwischen begrenzenden Bauteilen

Nutzungsart

Nettogrundfläche (NGF)

RC1
Nr.

Benennung

1

Wohnen und Aufenthalt

Nutzfläche (NF)

Nutzfläche 1 (NF 1)

2

Büroarbeit

Nutzfläche 2 (NF 2)

3

Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente

Nutzfläche 3 (NF 3)

4

Lagern, Verteilen und Verkaufen

Nutzfläche 4 (NF 4)

5

Bildung, Unterricht und Kultur

Nutzfläche 5 (NF 5)

6

Heilen und Pflegen

Nutzfläche 6 (NF 6)

7

Sonstige Nutzungen

Nutzfläche 7 (NF 7)

8

Betriebstechnische Anlagen

+ Funktionsfläche (FF)

9

Verkehrserschließung und -Sicherung

+ Verkehrsfläche (VF)

2.
Nutzfläche (NF 1-6)
Verwaltungsinterne Unterteilung in:
2.1
Büroflächen = Büro-Arbeitsräume/Großraumbüros für eine oder mehrere Personen inkl. apl.-Kräfte innerhalb der NF 2 (nur Raumcodes 2.1, 2.2 und 2.4), insbesondere allgemeine Verwaltungsdienste, Schreibdienste, Konstruktionsbüros
2.2
Sonderflächen: alle übrigen Nutzungsarten bei NF 1 bis 6, zum Beispiel:
Archiv/Bibliothek/Registratur (nach lfd. m Schriftgut)
Bürotechnik-Räume
Fernsprechvermittlungsräume
Kaffee-/Teeküchen (eine pro Etage i.V.m. anderen Wasseranschlüssen)
Kantine-Speiseraum (bei 3-Schichten-Betrieb: 2 mVPlatz)
Kassen (siehe Sicherheitsregel GUV 6.14)
Labors
Pausenraum für Jugendliche
Pförtnerräume
Sanitäts-/Liegeraum (20 m3; siehe GUV 20.12)
Sitzungsräume (je Platz ca. 1,5 m2)
Warteräume
Werkstätten
(Das Verhältnis der Sonderflächen zu den Büroflächen sollte 1 : 2,5 nicht überschreiten, vgl. Nummer 5.)
2.3
Mehrzweckräume (nach DIN 277 Teil 2 Ziffer 4.8)
Grundflächen, die mehrfach genutzt werden, sind der überwiegenden Nutzungsart zuzuordnen, z.B. rechnen Flure mit Wartebänken der Verkehrsfläche zu.
3.
Die Nutzflächen der NF 7 bleiben bei der Betrachtung der Büro- und Sonderflächen außer Ansatz (z.B. Abstellräume, Garderoben, Putzräume, Sanitärräume, Schutzräume, Zentrale Technik).

Fußnoten

1)

Raumcode-Nummer laut Raumzuordnungskatalog (Raumnutzungsschlüssel)



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.