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Richtlinie zum Flächenstandard bei Büroräumen - Anlage 02: Ermittlung des individuellen Büroflächenbedarfs

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:23.02.2010
Fassung vom:23.02.2010
Gültig ab:01.03.2010
Gültig bis:31.12.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie zum Flächenstandard bei Büroräumen - Anlage 02: Ermittlung des individuellen Büroflächenbedarfs

Anlage 2

Ermittlung des individuellen Büroflächenbedarfs

Der Standard-Bildschirmarbeitsplatz soll mindestens eine Größe von 10 m2 haben (vgl. Punkt II.4 Absatz 4). Hierauf aufsetzend können die nachstehenden Zuschläge je Arbeitsplatz oder Raum gewährt werden. Die Zuschläge je Arbeitsplatz können kumuliert werden. Die angegebenen Flächenzuschläge begründen keinen Rechts- oder Mindestanspruch der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Raumgrößen. Grundsätzlich sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu zweit in einem Büroraum hinreichender Größe1 unterzubringen. Abweichungen – wie die Unterbringung im Einzelzimmer – sind zu begründen.

(1) Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit häufigem und/oder überwiegend täglichem Besucherverkehr und ggf. unter Bezugnahme auf den Datenschutz können je Arbeitsplatz und Besucherumfang Zuschläge von 1,5 – 3 m2 berücksichtigt werden.

(2) Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Führungs- und Leitungsaufgaben können je Raum folgende Zuschläge berücksichtigt werden:

a)
Regelmäßiger Besprechungsbedarf mit bis zu 4 Teilnehmern: bis zu 4,5 m2
b)
Täglicher Besprechungsbedarf mit bis zu 4 Teilnehmern sowie regelmäßiger und/oder häufiger Besprechungsbedarf auch mit Personen außerhalb der eigenen Dienststelle mit 5 und mehr Teilnehmern: bis zu 9 m2

(3) Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit erhöhtem Aktenaufkommen bzw. -lagerung im Arbeitsraum können Zuschläge je Arbeitsplatz und Aktenumfang von 1 – 2 m2 gewährt werden.

(4) Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die eigene Dienst- oder Schutzkleidung im Büroraum aufbewahren müssen, weil keine oder ausreichende Spindräume zur Verfügung stehen, kann ein Zuschlag von 1 m2 je Arbeitsplatz gewährt werden.

(5) Bei im Einzelfall nachzuweisenden zusätzlichen Raumbedarf können weitere oder erhöhte Zuschläge gewährt werden.

Fußnoten

1)

Tabelle 1
beispielhafte Zusammenstellung von Flächenbedarfen und Zuschlägen
(Zuschläge können auch kumuliert werden, sh. Einleitung Satz 3


Grundansatz

Besucherverkehr

Besucherverkehr

Besucherverkehr

Besprechungsbedarf

Besprechungsbedarf

Aktenaufkommen

Aktenaufkommen

Dienstkleidung

Zuschlag


  1,0

  2,0

  3,0

  4,5

  9,0

  1,0

  2,0

  1,0

Einzelzimmer

10,0

11,0

12,0

13,0

14,5

19,0

11,0

12,0

11,0

Doppelzimmer

20,0

21,0

22,0

23,0



22,0

24,0

22,0

Dreifachzimmer

30,0

31,0

32,0

33,0



33,0

36,0

33,0



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