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Anlage 1
Nachzuweisende Voraussetzungen (Kennzahlen) für die Basisförderung und die Prämienförderung nach Zi. 4 der Richtlinie
1Jeder Nachweis/jede Veranstaltung wird nur einmal gewertet. 2Gestalten mehrere Vereine eine Veranstaltung (z.B. durch Referat oder Moderation) wird die Veranstaltung anteilig gewertet.
1Veranstaltungen der LAG für Betreuungsangelegenheiten werden unabhängig von der Teilnehmerzahl anerkannt. 2Es handelt sich um die von der LAG angebotenen Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuer und für interessierte Bürger, die im Land Bremen wohnen oder eine von einem Bremer Gericht eingerichtete ehrenamtliche Betreuung übernommen haben oder übernehmen wollen.
1Die Kennzahlen sind als Mindestanforderungen zu bewerten. 2Die geförderten Betreuungsvereine sollen durch ihre Öffentlichkeitsarbeit und ihre Einzelfallarbeit einen Bekanntheitsgrad haben, dass sie über die Mindestanforderungen hinausgehend eine Vielzahl von Bürgern erreichen.
Die Kennzahlen sind innerhalb eines Förderzeitraumes (Kalenderjahr) zu erbringen.
1Werden die Mindestkennzahlen in einem Bereich nicht erreicht, können sie durch eine Übererfüllung in anderen Bereichen ausgeglichen werden. 2Über die Anerkennung entscheidet die überörtliche Betreuungsbehörde.
Kennzahlen
Kennzahlen | Zielerreichung durch | Zu ereichende | |
1. | Planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer | Gewinnung | 4 Werbungen (Erklärung des geworbenen ehrenamtlichen Betreuers) |
2. | Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch | Pflege und Unterstützung des bestehenden und potenziellen ehrenamtlichen Betreuerstammes durch Gesprächskreise, | 3 Veranstaltungen |
3. | Einführung ehrenamtlicher Betreuer | Einführung neubestellter ehrenamtlicher Betreuer in ihre Aufgaben durch Erstinformationen, Vorhaltung von Einführungsangeboten und Nachweisung der Veröffentlichung. | 4 Maßnahmen |
4. | Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer | Schulungsveranstaltungen mit mindestens 6 Teilnehmern. | 2 Veranstaltungen |
5. | Beratung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter | Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten. | 40 beratende Personen |
6. | Planmäßige Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen | Allgemeine planmäßige Information der Öffentlichkeit über vorsorgende Verfügungen. | Dokumentation der Maßnahmen 4 Veranstaltungen |
1Für eine über die Basisförderung hinausgehende Aufgabenwahrnehmung kann eine weitere Förderung (Prämienförderung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. 2Reichen die für die Prämienförderung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht aus, wird vorrangig die planmäßige Gewinnung und die Beratung ehrenamtlicher Betreuer gefördert.
Kennzahlen | Zielerreichung durch | Vereinbarte | Förderung | |
1. | Planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer | Gewinnung | schriftliche Nachweise (Erklärung des geworbenen ehrenamtlichen Betreuers) | 400 € pro Neuwerbung 200 € bei weiterer Fallübernahme durch den bereits geworbenen ehrenamtlichen Betreuer |
2. | Beratung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter | Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten. | schriftliche Nachweise | 40 € je Beratung 140 € für eine über dreistündige Beratung/Unterstützung |
3. | Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer | Schulungsveranstaltungen. Die Veranstaltungen sind zu beschreiben. Die Teilnehmerzahl ist nachzuweisen. | Dokumentation der Maßnahme | 300 € je Maßnahme |
4. | Planmäßige Information | Allgemeine planmäßige Information der Öffentlichkeit über vorsorgende Verfügungen. Die Veranstaltungen sind zu beschreiben. Die Teilnehmerzahl ist nachzuweisen. | Dokumentation der Maßnahme | 300 € je Maßnahme |