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Richtlinie zur Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen und zur Förderung von Ehrenamt und Vorsorge im Betreuungsrecht - Anlage 01: Nachzuweisende Voraussetzungen (Kennzahlen) für die Basisförderung und die Prämienförderung nach Zi. 4 der Richtlinie

Außer Kraft

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Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Erlassdatum:06.12.2007
Fassung vom:06.12.2007
Gültig ab:01.01.2008
Gültig bis:31.12.2012  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie zur Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen und zur Förderung von Ehrenamt und Vorsorge im Betreuungsrecht - Anlage 01: Nachzuweisende Voraussetzungen (Kennzahlen) für die Basisförderung und die Prämienförderung nach Zi. 4 der Richtlinie

Anlage 1

Nachzuweisende Voraussetzungen (Kennzahlen) für die Basisförderung und die Prämienförderung nach Zi. 4 der Richtlinie

1Jeder Nachweis/jede Veranstaltung wird nur einmal gewertet. 2Gestalten mehrere Vereine eine Veranstaltung (z.B. durch Referat oder Moderation) wird die Veranstaltung anteilig gewertet.

1Veranstaltungen der LAG für Betreuungsangelegenheiten werden unabhängig von der Teilnehmerzahl anerkannt. 2Es handelt sich um die von der LAG angebotenen Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuer und für interessierte Bürger, die im Land Bremen wohnen oder eine von einem Bremer Gericht eingerichtete ehrenamtliche Betreuung übernommen haben oder übernehmen wollen.

1.

1Die Kennzahlen sind als Mindestanforderungen zu bewerten. 2Die geförderten Betreuungsvereine sollen durch ihre Öffentlichkeitsarbeit und ihre Einzelfallarbeit einen Bekanntheitsgrad haben, dass sie über die Mindestanforderungen hinausgehend eine Vielzahl von Bürgern erreichen.

Die Kennzahlen sind innerhalb eines Förderzeitraumes (Kalenderjahr) zu erbringen.

1Werden die Mindestkennzahlen in einem Bereich nicht erreicht, können sie durch eine Übererfüllung in anderen Bereichen ausgeglichen werden. 2Über die Anerkennung entscheidet die überörtliche Betreuungsbehörde.

Kennzahlen


Kennzahlen
bezeichnung

Zielerreichung durch
(s. dazu auch Anlage 2)

Zu ereichende
Kennzahl

1.

Planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer

Gewinnung
(nichtfamilienangehöriger und familienangehöriger) ehrenamtlicher Betreuer durch allgemeine Marketingmaßnahmen, Werbemaßnahmen.

4 Werbungen (Erklärung des geworbenen ehrenamtlichen Betreuers)

2.

Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch

Pflege und Unterstützung des bestehenden und potenziellen ehrenamtlichen Betreuerstammes durch Gesprächskreise,
Arbeitskreise,
Stammtische,
würdigende Veranstaltungen
(Feste).

3 Veranstaltungen

3.

Einführung ehrenamtlicher Betreuer

Einführung neubestellter ehrenamtlicher Betreuer in ihre Aufgaben durch Erstinformationen, Vorhaltung von Einführungsangeboten und Nachweisung der Veröffentlichung.

4 Maßnahmen

4.

Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer

Schulungsveranstaltungen mit mindestens 6 Teilnehmern.

2 Veranstaltungen

5.

Beratung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter

Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten.
Der Zuwendungsempfänger stellt die Dokumentation der Beratungen sicher.

40 beratende Personen

6.

Planmäßige Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Allgemeine planmäßige Information der Öffentlichkeit über vorsorgende Verfügungen.
Die Veranstaltungen sind zu beschreiben.
Die Teilnehmerzahl ist nachzuweisen.
Als Großveranstaltungen gelten eigene Veranstaltungen mit mindestens 50 Teilnehmern. Sie werden wie 2 Veranstaltungen bewertet.

Dokumentation der Maßnahmen 4 Veranstaltungen

2.

1Für eine über die Basisförderung hinausgehende Aufgabenwahrnehmung kann eine weitere Förderung (Prämienförderung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. 2Reichen die für die Prämienförderung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht aus, wird vorrangig die planmäßige Gewinnung und die Beratung ehrenamtlicher Betreuer gefördert.


Kennzahlen
bezeichnung

Zielerreichung durch
(s. dazu auch Anlage 2)

Vereinbarte
Kennzahl

Förderung

1.

Planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer

Gewinnung
(nichtfamilienangehöriger und familienangehöriger) ehrenamtlicher Betreuer durch allgemeine Marketingmaßnahmen, Werbemaßnahmen.

schriftliche Nachweise (Erklärung des geworbenen ehrenamtlichen Betreuers)

400 € pro Neuwerbung 200 € bei weiterer Fallübernahme durch den bereits geworbenen ehrenamtlichen Betreuer

2.

Beratung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter

Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten.

schriftliche Nachweise

40 € je Beratung 140 € für eine über dreistündige Beratung/Unterstützung

3.

Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer

Schulungsveranstaltungen. Die Veranstaltungen sind zu beschreiben. Die Teilnehmerzahl ist nachzuweisen.

Dokumentation der Maßnahme

300 € je Maßnahme

4.

Planmäßige Information
über
Vorsorgevollmachten
und
Betreuungsverfügungen

Allgemeine planmäßige Information der Öffentlichkeit über vorsorgende Verfügungen. Die Veranstaltungen sind zu beschreiben. Die Teilnehmerzahl ist nachzuweisen.

Dokumentation der Maßnahme

300 € je Maßnahme



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