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Richtlinien für den Aufstieg in den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst und über die Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin - Anlage 03: Bescheinigung der obersten Dienstbehörde

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:20.10.2003
Fassung vom:02.04.2009
Gültig ab:16.04.2009
Gültig bis:31.10.2010  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 17a BremLVO
Richtlinien für den Aufstieg in den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst und über die Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin - Anlage 03: Bescheinigung der obersten Dienstbehörde

Anlage 3 gem. Ziffer 9.1 der Richtlinien über den Aufstieg in den gehobenen Verwaltungsdienst

Bescheinigung

Herr/Frau .............. geboren am .......... ist nach § 17a Abs. 1 BremLV zum Aufstieg zugelassen worden. Während der Einführungszeit wurden ihm/ihr auch Aufgaben der Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes übertragen.



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