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Richtlinien für den Aufstieg in den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst und über die Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin - Anlage 04: Bescheinigung über die Befähigung für die neue Laufbahn nach § 17a Abs. 2 BremLV

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:20.10.2003
Fassung vom:02.04.2009
Gültig ab:16.04.2009
Gültig bis:31.10.2010  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 17a BremLVO
Richtlinien für den Aufstieg in den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst und über die Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin - Anlage 04: Bescheinigung über die Befähigung für die neue Laufbahn nach § 17a Abs. 2 BremLV

Anlage 4 gem. Ziffer 9.4 der Richtlinien über den Aufstieg in den gehobenen Verwaltungsdienst

Bescheinigung
über die Befähigung für die neue Laufbahn nach § 17a Abs. 2 BremLV

Herr/Frau .........., geboren am ............ hat am ................ die Prüfung nach § 17a Abs. 2 BremLV bestanden und hat damit die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes erworben.



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