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Richtlinien für den Einsatz von Werkstudentinnen und Werkstudenten in der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 02: Belehrung nach Ziffer 6 Buchstabe d der Richtlinie für den Einsatz von Werkstudentinnen und Werkstudenten in der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:23.01.2017
Fassung vom:23.01.2017
Gültig ab:01.02.2017
Gültig bis:14.05.2020  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinien für den Einsatz von Werkstudentinnen und Werkstudenten in der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 02: Belehrung nach Ziffer 6 Buchstabe d der Richtlinie für den Einsatz von Werkstudentinnen und Werkstudenten in der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen

Anlage 2

Belehrung nach Ziffer 6 Buchstabe d der Richtlinie für den Einsatz von
Werkstudentinnen und Werkstudenten in der Verwaltung des Landes und der
Stadtgemeinde Bremen

Hiermit bestätige ich

Vorname Name _________________________________________________

Darüber belehrt worden zu sein, dass sich hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht und der steuerlichen Veranlagung Änderungen ergeben, sollten mehr als das mit dem Arbeitsvertrag vom ___________ eingegangene Arbeitsverhältnis bestehen.

Dies gilt auch für mehrere sogenannte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.

Bremen, den




Unterschrift der Werkstudentin/
des Werkstudenten

Unterschrift der Dienststelle



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